Prüfungsrücktritt und Atteste
Alle Regularien zum Prüfungsrücktritt finden Sie auf der zentralen Seite der TUM.
Kurzzusammenfassung
(1) Ein eigenhändig unterschriebener Rücktrittsantrag an den Prüfungsausschuss und
(2) ein ärztliches Attest
- beruhend auf einer Untersuchung am Tag der Prüfung
- mit Angabe von Beginn und Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit und
- einer ärztlichen Beschreibung der Prüfungsunfähigkeit (z. B. "Bettruhe"), keine Diagnose
sind unverzüglich im Studienbüro der ehem. Fakultät für Chemie in Garching vorzulegen.
Erläuternde Details
Der Antrag und das Attest müssen unverzüglich (d. h. innerhalb von 3 Werktagen) im Original im Studienbüro der ehem. Fakultät für Chemie vorliegen. Das Einreichen der Unterlagen kann per Post, persönlich oder durch einen Beauftragten erfolgen. Außerhalb der Öffnungszeiten des Studienbüros können die Unterlagen in den Briefkasten des Studienbüros geworfen werden. Atteste, die nicht den geforderten Kriterien entsprechen (z. B. gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Arbeitnehmer), werden nicht anerkannt. Werden Atteste ohne den zugehörigen Antrag abgegeben, können sie nicht anerkannt werden.