Bachelorarbeit (Thesis) im B.Sc. Physik
Mit der Bachelorarbeit wird das Studium mit einer eigenständigen, wissenschaftlichen Arbeit abgeschlossen.
Bachelorarbeit und Kolloquium sind im Studienplan während des 6. Fachsemesters vorgesehen. Da der Gesamtumfang mit 15 CP etwa 12 Wochen in Vollzeit entspricht, muss die Arbeit in der Regel teilweise in Teilzeit während der Vorlesungen erfolgen. Das Konzept der mit doppelter Wochenstundenzahl, dafür aber nur bis zur Mitte des Semesters gelesenen intensiven Lehrveranstaltungen in den Expert-Modulen im sechsten Fachsemester schafft allerdings ausreichenden Freiraum in der zweiten Semesterhälfte, um die Bachelorarbeit fertig zu stellen.
Einen Überblick über zahlreiche Fragen zum Thema geben die Folien der Info-Veranstaltung vom 17.12.2024.
Themenfindung für die Bachelorarbeit (i. d. R. während des 5. Semesters)
Zur Unterstützung bei der Themenfindung für die Bachelorarbeit steht hier eine Angebotsplattform zur Verfügung. Die potenziellen Themenstellerinnen und Themensteller im Professional Profile Physik veröffentlichen geeignete Themen mit kurzen Beschreibungen für Bachelorarbeiten, die in ihrer Gruppe angefertigt werden können. Die Liste gibt somit einen Einblick in mögliche Themen für die Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang Physik. Wenn Sie an einem Thema interessiert sind, setzen Sie sich bitte mit der Arbeitsgruppe in Verbindung. Die Liste ist nicht erschöpfend und die genauen Titel und Beschreibungen können durch die/den Themensteller/in selbstverständlich noch abgewandelt werden.
Potenzielle Themenstellerinnen und Themensteller können das eigene Angebot an Bachelorarbeitsthemen über die Abschlussarbeiten-Anwendung in den Digital School Services pflegen.
Anmeldung der Bachelorarbeit (i. d. R. am Ende des 5. Semesters)
Da der Arbeitsbeginn, zu dem die Bachelorarbeit offiziell angemeldet wird, gemäß FPSO das Abgabeziel 12 Wochen danach definiert, welches strikt einzuhalten ist, muss eine (teilweise) in Teilzeit angefertigte Arbeit deutlich vorher begonnen werden. Diese Tätigkeitsaufnahme wird dokumentiert, indem das von Studierender/m und Themensteller(in) unterzeichnete Anmeldeformular im Studienbüro Physik abgegeben wird oder per Hauspost an dieses geschickt wird. Auf dem Anmeldeformular ist der offizielle Arbeitsbeginn einzutragen, welcher über die maximale Bearbeitungsdauer von 12 Wochen den spätest möglichen Abgabetermin festlegt. Die Anmeldung der Arbeit wird durch das Studienbüro per E-Mail bestätigt. Darin wird auch der letztmögliche Abgabetermin benannt.
Angesichts der Struktur des sechsten Fachsemesters wird grundsätzlich empfohlen, den offiziellen Arbeitsbeginn Ende April/Anfang Mai zu legen, wobei das Anmeldeformular möglichst unverzüglich nach Tätigkeitsaufnahme an das Studienbüro Physik geschickt werden sollte. Dadurch liegt das Abgabeziel Ende Juli, sodass die wegen der intensiv in der ersten Hälfte der Vorlesungszeit gelesenen Lehrveranstaltungen freie zweite Hälfte der Vorlesungszeit für die Endphase der Bachelorarbeit genutzt werden kann. Es wird vermieden, dass die Endphase der Arbeit in die Urlaubszeit im August fällt, und es bleibt noch Luft, um im Notfall trotz einer Verlängerung der Bearbeitungszeit bei unvorhergesehenen Umständen ein Kolloquium im September abhalten zu können und somit das Weiterstudium nicht zu gefährden.
Die Anmeldung erfolgt vorerst noch über die Physik-Webseiten (Zugriff nur aus dem Münchner Wissenschaftsnetz).
Abgabe der Bachelorarbeit (i. d. R. Ende Juli/Anfang August)
Die Abgabe der Bachelorarbeit erfolgt digital als PDF-Datei durch Hochladen in die Datenbank. Gleichzeitig ist die Sprache, in der die Arbeit verfasst wurde, der endgültige Titel der Arbeit sowie dessen Übersetzung ins Englische bzw. Deutsche nach Abstimmung mit der/m Themensteller(in) in der Datenbank einzugeben. Die Abgabe von Papierexemplaren ist bei der Bachelorarbeit nicht erforderlich.
Vorerst befindet sich die Status-Seite mit der Upload-Möglichkeit noch auf den Physik-Webseiten (Zugriff nur aus dem Münchner Wissenschaftsnetz).
Abschließend ist das Abgabe-Anschreiben im Original mit eigenhändiger Unterschrift an das Studienbüro Physik zu senden, welches unter anderem die Erklärung nach §18 (9) enthält. Das Abgabe-Anschreiben können Sie nach dem Hochladen der PDF-Datei auf der Status-Seite herunterladen.
Erst nach Eingang des unterzeichneten Abgabe-Anschreibens im Studienbüro Physik ist die Bachelorarbeit abgegeben.
Verlängerung der Bearbeitungsdauer
Kann der Abgabetermin aus Gründen, die die/der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so kann der Prüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungszeit um maximal sechs Wochen verlängern.
Der formlose Antrag ist stets von dem/der Themensteller(in) zu stellen und muss die Gründe und die konkret beantragte Verlängerungsdauer beinhalten. Er ist im Studienbüro Physik rechtzeitig vor dem Abgabetermin einzureichen. Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss bei der Genehmigung von Verlängerungsanträgen, nicht zuletzt im Sinne der Studierenden, sehr zurückhaltend agiert.- Eine Ausschöpfung der vollen sechs Wochen kommt praktisch nie vor.
Liegt eine krankheitsbedingte Ausfallzeit vor, ist dies mittels Attest ebenfalls beim Studienbüro Physik anzuzeigen. Die Bearbeitungsdauer verlängert sich entsprechend.
Bachelorkolloquium mit endgültiger Bewertung der -arbeit (i. d. R. im September)
Das Bachelorkolloquium findet nach der Abgabe der Bachelorarbeit in der Regel im September oder Anfang Oktober statt. Die Einteilung der Studierenden zu den Kolloquium und die Koordination der Termine erfolgt im Studienbüro Physik. Jeweils zwei Themensteller(innen) finden sich mit ihren Kandidat(inn)en zu einem Seminartermin ein. Im Rahmen dieses Termins werden die Arbeiten im Auditorium sukzessive vorgestellt, verteidigt und diskutiert. Pro Arbeit sind etwa 30 Minuten vorgesehen. Die Studierenden haben zunächst ca. 15 Minuten Zeit, ihre Bachelor’s Thesis vorzustellen. Daran schließt sich eine Disputation an, die sich ausgehend von dem Thema der Bachelor’s Thesis auf das weitere Fachgebiet erstreckt, dem die Bachelor’s Thesis zugehört. Arbeit und Kolloquium werden im Zuge dieses Termins von den beiden Themensteller(inne)n endgültig begutachtet bzw. benotet. Unmittelbar im Anschluss an die Kolloquien gehen die Noten an das Studienbüro und werden dort in TUMonline verbucht.
Vorgezogenes Kolloquium z. B. bei studienbedingtem Auslandsaufenthalt
Nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei einem studienbedingten Auslandsaufenthalt) wird versucht, ein vorgezogenes Kolloquium zu ermöglichen.
Hierzu kann im Studienbüro Physik ab Anfang Juni (nicht vorher!) persönlich ein vorgezogenes Kolloquium beantragt werden. Unter anderem sind der Abgabetermin der Arbeit und der Wunschzeitraum für das Kolloquium anzugeben. Bitte beachten Sie, dass der Grund für den Antrag äußerst kritisch überprüft wird. Insbesondere müssen Auslandsprojekte zum Zeitpunkt der Antragstellung genehmigt
Studienabschluss und Zeugnisdokumente
Die letzte Prüfungsleistung ist in der Regel das Bachelorkolloquium. Im Normalfall übermitteln die Gutachter(innen) die Ergebnisse unmittelbar nach dem Kolloquium an das Studienbüro, sodass die Leistungen aus Bachelorkolloquium und Bachelorarbeit spätestens am nächsten Tag in TUMonline vorliegen. Sobald alle Leistungen der Bachelorprüfung in TUMonline letztgültig verbucht sind, können grundsätzlich Ihre Abschlussdokument oder eine Studienabschlussbescheinigung erstellt werden. Weitere Informationen im FAQ-Artikel zum Studienabschluss.