Zulassung (gemäß aktueller Prüfungsordnung)
Es müssen alle Modulprüfungen gemäß Anlage 1 der Prüfungsordnung erfolgreich abgelegt sein, allerdings kann der Prüfungsausschuss Studierende vorzeitig zulassen, wenn 110 Credits erreicht wurden.
Der Antrag erfolgt formlos per E-Mail an den Prüfungsausschuss.
Hinweis: der Prüfungsausschuss kann den Antrag auch ablehnen, wenn trotz Erreichen von 110 Credits noch Schlüsselkompetenzen (z. B. aus der Lebensmittelchemie) fehlen, die zur erfolgreichen Bearbeitung der Bachelor's Thesis notwendig sind.
Themensteller
Als Themensteller für die Bachelor's Thesis kommen alle Hochschullehrer, Lehrbeauftragte und hauptamtliche Wissenschaftler der Schools of Natural Sciences und Life Sciences der TUM in Frage.
Auf schriftlichen Antrag des Studierenden kann der Prüfungsausschuss auch andere Hochschullehrer der TUM zu Themenstellern bestellen. Dieser Antrag ist vor Aufnahme der Bearbeitung des Themas zu stellen!
Die Bacherlor's Thesis kann auch außerhalb der TUM bearbeitet werden. Der Themensteller muss allerdings immer von der TUM stammen. Externe Arbeiten müssen vom Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden vor Aufnahme der Bearbeitung des Themas genehmigt werden!
Die notwendigen Formulare zur Genehmigung externer Themensteller finden Sie im Moodle-Kurs zur Bachelor's Thesis.
Die Studierenden sind aufgefordert, sich selbst aktiv bei möglichen Themenstellern zu bewerben. Dabei ist unaufgefordert die Bescheinigung des Studienbüros über die Zulassung zur Bachelor's Thesis vorzulegen.
Anmeldung und Abgabe
Die Anmeldung zur Bachelor's Thesis beim Prüfungsausschuss erfolgt rein digital über Moodle (dazu bitte in TUMonline zur Lehrveranstaltung "Bachelor`s Thesis mit Präsentation (Lebensmittelchemie)" anmelden und anschließend das passende Anmeldeformular (s. u.) über die Abgabefunktion in Moodle hochladen.
Es ist zu beachten, dass das Anmeldeformular vom Themensteller (nicht vom Betreuer!) unterschrieben wird! Bei externen Arbeiten oder der Bestellung externer Prüfer sind zusätzlich die vom Prüfungsausschuss genehmigten externen Anträge einzureichen.
Die Abgabe der Arbeit muss spätestens 4 Monate nach dem Datum der Anmeldung auf dem Anmeldeformular erfolgen.
- Maßgeblich für Einhaltung der Frist ist die Abgabe der Arbeit beim Prüfungsausschuss, nicht die Abgabe beim Themensteller!
- Die Abgabe der Bachelorarbeit beim Prüfungsausschuss erfolgt rein digital über Moodle (dazu bitte in TUMonline zur Lehrveranstaltung "Bachelor`s Thesis mit Präsentation (Lebensmittelchemie)" anmelden und anschließend die Arbeit über die Abgabefunktion in Moodle hochladen. Die Abgabe einer gedruckten Version entfällt.
- Der Themensteller entscheidet, ob er eine gedruckte Version erhalten möchte oder ob eine digitale Version ausreichend ist.
- Es ist ein einheitliches Deckblatt zu verwenden. Dieses ist im Moodle-Kurs hinterlegt.
- Eine Zusammenfassung (deutsch oder englisch) muss der Arbeit nicht vorangestellt werden, es sei denn der Themensteller fordert dies ausdrücklich.
Falls triftige Gründe bestehen, die eine Abgabe der Arbeit innerhalb der Frist verhindern, so ist eine Fristverlängerung möglich. Dazu ist ein vom Themensteller (!) unterschriebener formloser Antrag ggf. zusammen mit weiteren Unterlagen (z. B. Attesten) an den Prüfungsausschuss zu richten (per Mail).