Wahlmodule

Neben den verpflichtend zu belegenden Modulen ("Pflichtmodule") können weitere Module nach eigener Wahl belegt werden ("Wahlmodule").

Die dabei geltenden Regelungen unterscheiden sich je nach geltender Prüfungsordnung.

Studienbeginn ab WiSe 22/23

FPSO vom 2. September 2016 in der Fassung der Änderungssatzung vom 25. August 2022:

Es müssen mind. 3 Credits fachlich vertiefende Wahlmodule und mind. 3 Credits überfachliche Grundlagen belegt werden. Insgesamt müssen mind. 8 Credits im Wahlbereich eingebracht werden.

Die Wahlmodule können beliebig kombiniert werden (z. B. 3 Credits fachlich und 5 Credits überfachlich bzw. umgekehrt). Eine Übererfüllung (mehr als 8 Credits) im Wahlbereich ist möglich.

Eine Liste von möglichen Modulen ist in TUMonline aufgeführt. Studierende können aus dieser Liste frei wählen oder nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss auch andere Module aus dem Lehrangebot der TUM einbringen.

Überschneidungsfreiheit von Wahlmodulen zu anderen Lehrveranstaltungen kann je nach Wahl nicht immer gewährleistet werden.

Studienbeginn vor WiSe 22/23

FPSO vom 2. September 2016, unverändert durch Änderungssatzung vom 28. März 2018:

Es müssen mind. 5 Credits fachlich vertiefende Wahlmodule und mind. 3 Credits überfachliche Grundlagen belegt werden. Insgesamt müssen mind. 8 Credits im Wahlbereich eingebracht werden.

Die Prüfungsleistungen der überfachliche Grundlagen sind unbenotet.

Eine Liste von möglichen Modulen ist in TUMonline aufgeführt. Studierende können aus dieser Liste frei wählen oder nach Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss auch andere Module aus dem Lehrangebot der TUM einbringen.

Überschneidungsfreiheit von Wahlmodulen zu anderen Lehrveranstaltungen kann je nach Wahl nicht immer gewährleistet werden.