Rechtliche Grundlagen für das Studium im Bachelorstudiengang Physik
Die verbindlichen Regelungen zu Studium im Bachelorstudiengang Physik sind in Satzungen der TUM niedergelegt. Diese Seite dient zum einfacheren Auffinden dieser Satzungen.
Die Links in diesem Abschnitt führen in der Regel auf das Dokumenten-Archiv der ZA5 (Rechtsangelegenheiten). Verbindlich ist allein die amtlich veröffentlichte Fassung der jeweiligen Satzung.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Studium werden in der Fachprüfungs- und Studienordnung (FPSO) geregelt. Diese baut auf den allgemeinen Satzungen der TUM (insbesondere der APSO) auf.
Ergänzend dazu stellen wir die Studiengangsdokumentationen zur Verfügung, in denen der jeweilige Studiengang im Rahmen des Qualitätsmanagementsystems der TUM ausführlich beschrieben wurde. Diese werden ergänzt durch die Beschreibungen der einzelnen Module im Modulhandbuch.
Bachelorstudiengang Physik
Der Bachelorstudiengang Physik ist seit WS 2008/9 studierbar und löste zusammen mit den Masterstuidengängen Physik den bis dahin bestehenden Diplomstudiengang Physik ab.
- Fachprüfungs- und Studienordnung in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.1.2020 (In-Kraft-Treten am 15. Mai 2020, gültig für Studierende, die das Studium ab WS 2020/1 aufnehmen)
- Studiengangs-Dokumentation (Version Oktober 2019)