Achtung! Änderungen im Eignungsverfahren für Bewerbungen zum Wintersemester 2026/27

Das Eignungsverfahren für den Masterstudiengang Biomedical Engineering and Medical Physics wurde überarbeitet. 

Vorbehaltlich der Genehmigung und Bekanntmachung der Änderungssatzung durch den Präsidenten der Technischen Universität München wird das folgende Verfahren angewandt, siehe Dokument Änderungssatzung (Datum Vorabveröffentlichung: 27.03.2026)

In Stufe 1 des Eignungsverfahrens wird eine Leistungserhebung in schriftlicher Form durchgeführt. Sie besteht aus einer schriftlichen Prüfung mit einer Dauer von 120 Minuten und 35 bis 50 Fragen im Multiple-Choice-Format, von denen jeweils eine Antwort richtig ist, sowie Freitextaufgaben. Die Teilnahme kann online oder vor Ort erfolgen. Wenn Sie die Online-Variante wählen, wird die Prüfung über Proctorio beaufsichtigt und es fallen Kosten in Höhe von etwa 25 Euro an (für die Zahlung wird eine Kreditkarte benötigt). Bei Teilnahme vor Ort entstehen keine Kosten.

Das Bewerbungsfenster öffnet am 15.04.2026.

Der Inhalt des Tests erstreckt sich auf folgende Themenbereiche:
1. Physik (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Physics),
2. Ingenieurwissenschaften (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Engineering),
3. Biologie und Chemie (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Biology and Chemistry),
4. Mathematik (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Mathematics).

Der Test ist für die Woche 22.06. - 26.06.2026 geplant. Die Interviews finden im Zeitraum 06.07. - 17.07.2026 statt.

Für Fragen stehen wir Ihnen gern per E-Mail (studium@nat.tum.de) oder Telefon (siehe Kontaktdetails Bewerbungsverfahren Master BEMP, Dr. Katja Block) zur Verfügung.

Studiengebühren für internationale Studierende

Grundsätzlich ist das Studium an der TUM gebührenfrei. Es muss lediglich der Semesterbeitrag für das Studierendenwerk entrichtet werden.

Für internationale Studierende aus Drittstaaten, das heißt aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) angehören, werden ab dem Wintersemester 2024/25 Studiengebühren erhoben. Alle Informationen zu den Gebührenhöhen, Erlassen und Stipendienprogrammen finden Sie auf der Webseite zu Studiengebühren für internationale Studierende.

Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Biomedical Engineering and Medical Physics

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Biomedical Engineering and Medical Physics erfolgt zentral in dem üblichen web-unterstützten Verfahren der TUM (Bewerbungsseite der TUM).Ein Studienbeginn ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich. Ein Studienbeginn zum Wintersemester wird empfohlen, da die Module meist im Jahresrhythmus angeboten werden.

Eine wichtige Zulassungsvoraussetzung ist ein an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbener mindestens sechs-semestriger qualifizierter Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlich ausgerichteten Studiengang. Über die Qualifikation des Hochschulabschlusses entscheidet die Eignungskommission im Rahmen der Zulassung zum Eignungsverfahren an Hand der erworbenen Kompetenzen - Details hierzu finden Sie weiter unten. Bewerber(innen) aus dem Bachelorstudiengang Physik an der TUM müssen auch am allgemeinen Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Bewerbungszeiträume

Studienstart im Wintersemester

  • 1. April bis 31. Mai (Achtung für WS26-27: Bewerbungsstart 15.4.2026)

Studienstart im Sommersemester

  • 1. September bis 30. November

Die Termine sind Ausschlussfristen, d.h. bis zu diesen Terminen muss Ihre Online-Bewerbung inklusive aller zulassungsrelevanten Datei-Uploads fertiggestellt sein.

Termine des Eignungsverfahrens

Erste Stufe

Der Test für die Bewerbungen zum Wintersemester 2026/27 ist für die Woche 22.06. - 26.06.2026 geplant.

Zweite Stufe

Bewerber(innen) die nicht direkt zugelassen werden, können zu einem Auswahlgespräch geladen werden. Die Termine für die Gespräche für das Bewerbungsverfahren zum Wintersemester 2026/27 finden im Zeitraum 06.07. - 17.07.2026 statt. Konkrete Termine werden im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Stufe individuell vereinbart.

Die Zulassung erfolgt auf Basis online hochgeladener Dokumente. Beglaubigte Kopien müssen erst nach der Zulassung für die Einschreibung eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass alle zulassungsrelevanten Dokumente hochgeladen werden, da sonst die Bewerbung als nicht vollständig gilt. Dies gilt auch für TUM-interne Bewerbungen!

Welche Unterlagen genau einzureichen sind, geht aus dem online Bewerbungsprozess hervor. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen auf der zentralen Bewerbungsseite der TUM.

Das Dokumentenglossar enthält spezifische Informationen über die für eine Bewerbung an der TUM erforderlichen Unterlagen.

Die folgende Aufzählung enthält Zusatzinformationen zu einigen Dokumenten:

  • Lebenslauf

Der eingereichte Lebenslauf muss aktuell und lückenlos sein. Bitte auf Englisch verfassen.

  • Fächer und Notentranskript von bisherigen Studien (Transcript of Records)

Als Nachweis über einen qualifizierenden Hochschulabschluss reichen Sie die Abschlussdokumente Ihres Bachelors ein.

Haben Sie zum Bewerbungszeitpunkt Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen, müssen Sie eine vollständige Auflistung Ihrer bis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) einreichen. Den Nachweis über den Hochschulabschluss reichen Sie nach, sobald Ihnen die Dokumente vorliegen. Dies muss spätestens ein Jahr nach Beginn Ihres Masterstudiums erfolgen. Beachten Sie dazu auch den Hinweis unter „vorzeitige Zulassung“.

  • Notenübersicht des zugrundeliegenden Bachelorprogramms

Bei der Notenübersicht des zugrundeliegenden Bachelorstudiengangs handelt es sich um eine Zusammenstellung aller Prüfungsleistungen einschließlich der jeweiligen Noten und Credits. Relevanz hat ausschließlich der Bachelorstudiengang, auf dem Ihre Bewerbung basiert (Ihr „Haupt-Bachelor“). Bitte verwenden Sie hierfür das Formular Grade Overview und tragen Sie sämtliche Module Ihres Bachelor-Curriculums vollständig ein.

  • Sprachnachweis

Von Bewerber(inne)n, deren Ausbildungssprache nicht Englisch ist, sind für den englischsprachigen Masterstudiengangen Biomedical Engineering and Medical Physics gemäß §36 (1) S. 2 der FPSO adäquate Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Die allgemein akzeptierten Nachweise ausreichender englischer Sprachkenntnisse sind von der TUM zentral festgelegt worden.

Zusätzlich zu den TUM-weiten Regelungen wird als Englischnachweis gewertet, wenn Sie mindestens 10 ECTS-Punkte im grundlegenden Bachelor-Studium auf Englisch absolviert haben. Dies können Sie an der TUM zum Beispiel durch eine englischsprachige Bachelorarbeit erbringen. Verwenden Sie für diesen Nachweis das “Formblatt zum Nachweis von Englischkenntnissen über Credits im Vorstudium”, das auf den zentralen Seiten der TUM verlinkt ist, und vergessen Sie nicht den Nachweis, dass diese Module auf Englisch sind.

Bitte beachten Sie, dass der Nachweis der Sprachkenntnisse zum Bewerbungsschluss vorliegen muss.

Auflage, integrativ Deutschkenntnisse zu erwerben

Für die Zulassung in einem englischsprachigen Masterstudiengang ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erforderlich. Allerdings wird Studierenden, die bei der Bewerbung keine Deutschkenntnisse nachweisen in der Zulassung die Auflage ausgesprochen, dass bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens ein Modul erfolgreich abzulegen ist, in dem integrativ Deutschkenntnisse erworben werden.

Dies kann z. B. dadurch erfüllt werden, dass als allgemeinbildendes Fach ein Deutschkurs des Sprachenzentrums eingebracht wird.

Falls Sie schon über Deutsch­kenntnisse ab Niveau A1.1 verfügen, reichen Sie den Nachweis bitte gleich bei der Bewerbung ein (als "Anhang" zum Lebenslauf).

  • Vorprüfungsdokumentation (VPD) von uni-assist

Alle Bewerberinnen und Bewerber für einen Masterstudiengang, die ihre relevante Masterzugangsberechtigung (z.B. einen Bachelorabschluss) nicht an einer deutschen Hochschule erworben haben, benötigen eine Vorprüfungsdokumentation (VPD). Diese müssen Sie zusätzlich zu einer Onlinebewerbung an der TUM direkt bei uni-assist beantragen. Das bedeutet, dass Sie eine Onlinebewerbung bei der TUM anlegen und gleichzeitig einen Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist stellen. Bitte informieren Sie sich weiterführend unter: https://www.tum.de/studium/bewerbung/infoportal-bewerbung/uni-assist.

  • Sonderregeln für einzelne Länder

Für einzelnen Länder gelten besondere Bedingungen bezüglich der einzureichenden Dokumente. Sie benötigen keinen GRE für diesen Studiengang.

Das Eignungsverfahren wird in zwei Stufen durchgführt:

  1. In der ersten Stufe bewertet die Kommission die Ergebnisse der schriftlichen Leistungserhebung sowie die Qualifikation durch das Vorstudium (Note) auf einer Skala von 0 (schlechtestes Ergebnis) bis 60 (bestes Ergebnis) nach folgendem Vorgehen:

    • erworbene Qualifikation (Note): Für jede Zehntel-Note, die Ihr Abschluss besser ist als 4,0 wird ein Punkt vergeben (maximal 30 Punkte). Negative Punkte werden nicht vergeben. Bei ausländischen Abschlüssen wird die Note umgerechnet. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 130 Credits vor, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 130 Credits. Es obliegt den Bewerbern und Bewerberinnen, diese im Rahmen des Antrags aufzulisten (Formular Grade Overview). Fehlen diese Angaben, wird die von dem Bewerber oder der Bewerberin vorgelegte Gesamtdurchschnittsnote herangezogen.
       
    • Die Leistungserhebung in schriftlicher Form umfasst 35 bis 50 Fragen im Mulitple Choice Format, mit einer korrekten Antwortoption sowie Freitextaufgaben. Sie wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 30 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird.

      Der Inhalt des Tests erstreckt sich auf folgende Themenbereiche:
      1. Physik (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Physics),
      2. Ingenieurwissenschaften (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Engineering),
      3. Biologie und Chemie (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Biology and Chemistry),
      4. Mathematik (Detailierte Informationen zu beispielhaften Unterthemen, Beispielaufgaben und Literaturhinweisen finden Sie hier im Dokument Mathematics).
       

    Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der zwei Einzelpunkte.
    Wenn Sie mindestens 48 Punkte erreicht haben, ist das Eignungsverfahren schon in der ersten Stufe bestanden und Sie werden direkt zugelassen.
    Falls Sie weniger als 32 Punkte erreicht haben, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
     

  2. Wenn Sie eine Punktzahl zwischen 32 und 47 erreicht haben, werden Sie in der zweiten Stufe zu einem Eignungsgespräch (Dauer: 20-30 Minuten) eingeladen. Dabei wird festgestellt, ob Sie für den gewählten Studiengang geeignet sind. Neben Ihrer Qualifikation in Bezug auf den Anforderungen des Studiengangs werden dabei hauptsächlich fachliche Aspekte geprüft: biophysikalisches Grundwissen und Verständnis für physikalische und ingenieurwissenschaftliche Fragestellungen und Zusammenhänge anhand der Skizzierung des Lösungsweges für eine exemplarische Problemstellung. 
    Die Termine für die Eignungsgespräche werden zusammen mit der Einladung dazu mitgeteilt.

    Das Gespräch wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 30 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird.

    Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der Punkte aus dem Gespräch und den Punkten aus der erworbenen Qualifikation (Note)
    Wenn Sie mindestens 30 Punkte erreicht haben, ist das Eignungsverfahren bestanden.
    Falls Sie weniger als 30 Punkte erreicht haben, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.

Haben Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Zulassung erhalten, wenn Sie mindestens 130 ECTS im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Gemäß Fachprüfungs- und Studienordnung (§36 (5)) ist die vorzeitige Zulassung „auf begründeten Antrag” für Studierende möglich, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, der formal und inhaltlich den Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Diesen Bachelorabschluss müssen Sie dann spätestens zwei Semester nach Beginn des Masterstudiums nachweisen. Ein Antrag kann überhaupt nur dann begründet sein, wenn der erfolgreiche Bachelorabschluss innerhalb des ersten angestrebten Mastersemesters zumindest theoretisch möglich ist. Mit einer Bewerbung gilt der Antrag als implizit gestellt.

In TUMonline sind die Abschlussdokumente des Bachelors unter den Dokumenten, die zur Immatrikulation eingereicht werden müssen. Wenn Sie den Immatrikulationsantrag ohne Abschlussdokumente einreichen (etwa, weil Sie noch auf deren Ausstellung warten), wird dies als Antrag auf vorläufige Immatrikulation gewertet. Die Nachreichfrist für die Abschlussdokumente beträgt dann ein Jahr, wobei TUM-Abschlüsse automatisch intern verbucht werden und i.d.R. nicht explizit eingereicht werden müssen.

Die Zulassung gilt in der Regel auch bei einer erneuten Bewerbung im selben Studiengang zu einem späteren Semester. Genaue Hinweise dazu finden Sie hier.

Probleme bei einer vorzeitigen Zulassung

Eine vorzeitige Zulassung garantiert nicht, dass der Abschluss des Bachelorstudiums problemlos mit dem Masterstudium vereinbar ist. Die Annahme des Studienplatzes ist Ihre Entscheidung. Probleme, die aus Konflikten zwischen Masterstudium und Bachelorabschluss entstehen, müssen Sie selbst verantworten.

Ein vorzeitiger Studienbeginn ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie das Bachelorstudium praktisch abgeschlossen haben, und nur noch die Abschlussdokumente fehlen. Falls noch Leistungen aus dem Bachelorstudium fehlen, ist die Annahme des Studienplatzes meist nicht ratsam. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Bachelorleistungen nicht an der TUM erbringen können.