Studiengebühren für internationale Studierende

Grundsätzlich ist das Studium an der TUM gebührenfrei. Es muss lediglich der Semesterbeitrag für das Studierendenwerk entrichtet werden.

Für internationale Studierende aus Drittstaaten, das heißt aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) angehören, werden ab dem Wintersemester 2024/25 Studiengebühren erhoben. Alle Informationen zu den Gebührenhöhen, Erlassen und Stipendienprogrammen finden Sie auf der Webseite zu Studiengebühren für internationale Studierende.

Bewerbung und Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Quantum Science and Technology

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Quantum Science and Technology erfolgt zentral in dem üblichen web-unterstützten Verfahren der TUM (Bewerbungsseite der TUM).Ein Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.

Eine wichtige Zulassungsvoraussetzung ist ein an einer in- oder ausländischen Hochschule erworbener mindestens sechs-semestriger qualifizierter Bachelorabschluss oder ein mindestens gleichwertiger Abschluss in einem ingenieur- oder naturwissenschaftlich ausgerichteten Studiengang. Über die Qualifikation des Hochschulabschlusses entscheidet die Eignungskommission im Rahmen der Zulassung zum Eignungsverfahren an Hand der erworbenen Kompetenzen - Details hierzu finden Sie weiter unten. Bewerber(innen) aus dem Bachelorstudiengang Physik an der TUM müssen auch am allgemeinen Bewerbungsverfahren teilnehmen.

Bewerbungszeiträume

Studienstart im Wintersemester
  • 1. Januar bis 31. Mai

Die Termine sind Ausschlussfristen, d.h. bis zu diesen Terminen muss Ihre Online-Bewerbung inklusive aller zulassungsrelevanten Datei-Uploads fertiggestellt sein.

'Early Bird'-Option: siehe Abschnitt Frühzeitige Bewerbung bei Visumsproblemen.

Termine des Eignungsverfahrens

Erste Stufe

Die Ergebnisse der ersten Stufe des Eignungsverfahrens werden etwa acht Wochen nach Bewerbungsschluss bekanntgegeben.

Zweite Stufe

Bewerber(innen) die nicht direkt zugelassen werden, können zu einem Auswahlgespräch geladen werden. Die Termine für die Gespräche sind im Anschluss an die Bekanntgabe des Ergebnisses der ersten Stufe und werden dann individuell mit Ihnen vereinbart.

Die Zulassung erfolgt  auf Basis online hochgeladener Dokumente. Beglaubigte Kopien müssen erst nach der Zulassung für die Einschreibung eingereicht werden. Wichtig ist dabei, dass alle zulassungsrelevanten Dokumente hochgeladen werden, da sonst die Bewerbung als nicht vollständig gilt. Dies gilt auch für TUM-interne Bewerbungen!

Welche Unterlagen genau einzureichen sind, geht aus dem online Bewerbungsprozess hervor. Beachten Sie dazu bitte auch die Informationen auf der zentralen Bewerbungsseite der TUM.

Die folgende Aufzählung enthält Zusatzinformationen zu einigen Dokumenten:

  • Lebenslauf

Der eingereichte Lebenslauf muss aktuell und lückenlos sein. Bitte auf Englisch verfassen.

  • Begründungsschreiben

Die in englischer Sprache verfasste, schriftliche Begründung für die Wahl des gewünschten Masterstudiengangs der TUM soll nicht länger als zwei DIN A4 Seiten sein. In dieser legen Sie dar,

(1) warum Sie für den Studiengang geeignet sind (Bezug zu Zulassungsvoraussetzungen), und

(2) welche Gründe zur Wahl des Studiengangs an der TUM geführt haben (Ziele im Studiengang, geplante Spezialisierungsfelder).

Es muss ein Zusammenhang mit dem gewählten Studiengang erkennbar sein. Eine allgemeine Erklärung über Ihr Interesse an dem Fach ist nicht ausreichend. Das Begründungsschreiben muss selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt werden und die aus fremdem Quellen übernommenen Gedanken müssen als solche gekennzeichnet werden.

  • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Quantenmechanik

Bitte machen Sie bei den hierfür eingereichten Unterlagen deutlich, welche/s Modul/e für den Nachweis eines Moduls Quantenmechanik geprüft werden sollen. Z.B. markieren Sie bitte auf Ihrem Transkript das Modul, dass Sie für equivalent zum geforderten Modul einschätzen.

  • Abschlussdokumente des Bachelor (oder vergleichbarer Abschluss)

Als Nachweis über einen qualifizierenden Hochschulabschluss reichen Sie die Abschlussdokumente Ihres Bachelors ein.

Haben Sie zum Bewerbungszeitpunkt Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen, müssen Sie eine vollständige Auflistung Ihrer bis zum Bewerbungszeitpunkt vorliegenden Studien- und Prüfungsleistungen (Transcript of Records) einreichen, sowie das Ihrem Hochschulabschluss zugrunde liegende Curriculum, z.B. der Studienplan oder der entsprechende Auszug aus dem Modulhandbuch oder der Prüfungsordnung (ein Link auf die entsprechende Stelle der offiziellen Webseite Ihrer Universität ist ausreichend).

Den Nachweis über den Hochschulabschluss reichen Sie nach, sobald Ihnen die Dokumente vorliegen. Dies muss spätestens ein Jahr nach Beginn Ihres Masterstudiums erfolgen. Beachten Sie dazu auch den Hinweis unter „vorzeitige Zulassung“.

  • Curricular-Analyse

Bei der Curricular-Analyse handelt es sich um eine Übersicht, welche Kompetenzen Sie in Ihrem Vorstudium erworben haben und wie Sie die geforderten fachlichen Vorraussetzungen Ihrer Einschätzung nach zu erfüllen glauben. Bitte vergleichen Sie sorgfältig die Module Ihres Bachelor-Curriculums Punkt für Punkt mit den geforderten Modulen und nutzen für Selbsteinschätzung das studiengangsspezifische Formular zur Curricular-Analyse.

  • Modulhandbuch

Das Modulhandbuch enthält Modulbeschreibungen mit Informationen über die Inhalte und vermittelten Kompetenzen in Ihrem grundlegenden Studium. Falls Ihre Universität keine Beschreibungen auf Deutsch oder Englisch bereitstelt, sondern nur auf der Landessprache, müssen Sie die Beschreibungen selbst übersetzten und zusammen mit den Originalbeschreibungen einreichen. Web-Links auf die entsprechenden Stellen der offiziellen Webseite Ihrer Universität sind dazu ausreichend.

  • Sprachnachweis

Von Bewerber(inne)n, deren Ausbildungssprache nicht Englisch ist, sind für den englischsprachigen Masterstudiengangen Biomedical Engineering and Medical Physics gemäß §36 (1) S. 2 der FPSO adäquate Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen. Die allgemein akzeptierten Nachweise ausreichender englischer Sprachkenntnisse sind von der TUM zentral festgelegt worden.

Zusätzlich zu den TUM-weiten Regelungen wird als Englischnachweis gewertet, wenn Sie mindestens 10 ECTS-Punkte im grundlegenden Bachelor-Studium auf Englisch absolviert haben. Dies können Sie an der TUM zum Beispiel durch eine englischsprachige Bachelorarbeit erbringen. Stellen Sie für diesen Nachweis die englischsprachigen Module in einer Liste [PDF] zusammen, und vergessen Sie nicht den Nachweis, dass diese Module auf Englisch sind.

Auflage, integrativ Deutschkenntnisse zu erwerben

Für die Zulassung in einem englischsprachigen Masterstudiengang ist ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nicht erforderlich. Allerdings wird Studierenden, die bei der Bewerbung keine Deutschkenntnisse nachweisen in der Zulassung die Auflage ausgesprochen, dass bis zum Ende des zweiten Fachsemesters mindestens ein Modul erfolgreich abzulegen ist, in dem integrativ Deutschkenntnisse erworben werden.

Dies kann z. B. dadurch erfüllt werden, dass als allgemeinbildendes Fach ein Deutschkurs des Sprachenzentrums eingebracht wird.

Falls Sie schon über Deutsch­kenntnisse ab Niveau A1 verfügen, reichen Sie den Nachweis bitte gleich bei der Bewerbung ein (als "Anhang" zum Lebenslauf).

  • Sonderregeln für einzelne Länder

Für einzelnen Länder gelten besondere Bedingungen bezüglich der einzureichenden Dokumente. Sie benötigen keinen GRE für diesen Studiengang.

Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Quantum Science and Technology sind:

  • Wenn festgestellt wurde, dass keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen, werden maximal 120 Punkte vergeben. Bei Fehlen eines Teils der gleichwertigen Kompetenzen werden anteilig Punkte abgezogen. Es werden nur ganze Punkte vergeben. Die resultierenden Punkte gehen als Basispunktzahl in das spätere Eignungsverfahren ein.
  • Wer weniger als 57 Punkte erreicht hat, wird nicht zum Eignungsverfahren zugelassen.
  • Haben Sie mit Ihrem qualifizierenden Bachelorabschluss mindestens 57 Punkte erreicht und die nötigen Unterlagen rechtzeitig eingereicht, dann werden Sie zum Eignungsverfahren zugelassen.

Das Eignungsverfahren wird in zwei Stufen durchgführt:

  1. In der ersten Stufe bewertet die Kommission Ihre eingereichten Unterlagen auf einer Skala von 0 (schlechtestes Ergebnis) bis 200 (bestes Ergebnis) nach folgendem Vorgehen:
    • Fachliche Qualifikation: Die Punktzahl aus der Überprüfung der oben beschriebenen fachlichen Qualifikation wird übernommen. Die Maximalpunktzahl beträgt 120 Punkte.
    • Abschlussnote: Für jede Zehntelnote, die der über Prüfungsleistungen im Umfang von 130 Credits errechnete Schnitt besser als 3,0 ist, werden zwei Punkte vergeben. Die Maximalpunktezahl beträgt 40 Punkte. Negative Punkte werden nicht vergeben. Bei ausländischen Abschlüssen wird die Note umgerechnet. Liegt zum Zeitpunkt der Bewerbung ein Abschlusszeugnis mit mehr als 130 Credits vor, erfolgt die Bewertung auf der Grundlage der am besten benoteten Module im Umfang von 130 Credits. Es obliegt den Bewerbern und Bewerberinnen, diese im Rahmen des Antrags aufzulisten (zweite Seite der Curricular-Analyse). Fehlen diese Angaben, wird die von dem Bewerber oder der Bewerberin vorgelegte Gesamtdurchschnittsnote herangezogen.
    • Das Begründungsschreiben wird von zwei Kommissionsmitgliedern auf einer Skala von 0 bis 40 Punkten bewertet. Die Punktzahl ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Einzelbewertungen, wobei auf ganze Punktzahl aufgerundet wird. Der Inhalt des Begründungsschreibens wird nach folgenden Kriterien bewertet:
      1. Diskussion Ihrer Qualifikation in Bezug auf die Anforderungen des Studiengangs (max. 20 Punkte),
      2. Diskussion Ihrer Ziele im gewählten Studiengang; Sie sollen darlegen, dass Sie sich bereits mit dem gewählten Studiengang auseinandergesetzt haben und zumindest eine grobe Auswahl getroffen haben, welche Bereiche aus dem großen Wahlangebot für Sie besonders interessant sind, um Ihre Ziele zu realisieren (max. 20 Punkte).
    Die Gesamtpunktzahl ergibt sich als Summe der drei Einzelpunkte.
    Wenn Sie mindestens 160 Punkte erreicht haben, ist das Eignungsverfahren schon in der ersten Stufe bestanden und Sie werden direkt zugelassen.
    Falls Sie weniger als 137 Punkte erreicht haben, wird Ihre Bewerbung abgelehnt.
  2. Wenn Sie eine Punktzahl zwischen 137 und 159 erreicht haben, werden Sie in der zweiten Stufe zu einem Eignungsgespräch (Dauer: 20-30 Minuten) eingeladen. Dabei wird festgestellt, ob Sie für den gewählten Studiengang geeignet sind. Neben Ihrer Motivation und Ihrer eigenen Einschätzung werden dabei hauptsächlich fachliche Aspekte geprüft. Die Termine für die Eignungsgespräche werden zusammen mit der Einladung dazu mitgeteilt und voraussichtlich Ende Juli bis Anfang August stattfinden.

Haben Sie Ihren Bachelor noch nicht abgeschlossen, können Sie eine Zulassung erhalten, wenn Sie mindestens 130 ECTS im zugrundeliegenden Bachelorstudiengang erfolgreich absolviert haben. Gemäß Fachprüfungs- und Studienordnung (§36 (5)) ist die vorzeitige Zulassung „auf begründeten Antrag” für Studierende möglich, die in einem Bachelorstudiengang immatrikuliert sind, der formal und inhaltlich den Zulassungsvoraussetzungen entspricht. Diesen Bachelorabschluss müssen Sie dann spätestens zwei Semester nach Beginn des Masterstudiums nachweisen. Ein Antrag kann überhaupt nur dann begründet sein, wenn der erfolgreiche Bachelorabschluss innerhalb des ersten angestrebten Mastersemesters zumindest theoretisch möglich ist. Mit einer Bewerbung gilt der Antrag als implizit gestellt.

In TUMonline sind die Abschlussdokumente des Bachelors standardmäßig unter den Dokumenten, die zur Immatrikulation eingereicht werden müssen. Sie können die Abschlussdokumente bis zum Ende des 2. Semesters nachreichen. Die Nachreichfrist hierfür wird allerdings erst in TUMonline vermerkt, wenn alle anderen immatrikulationsrelevanten Dokumente außer den Abschlussdokumenten fristgerecht eingereicht wurden.

Die Zulassung gilt in der Regel auch bei einer erneuten Bewerbung im selben Studiengang zu einem späteren Semester. Genaue Hinweise dazu finden Sie hier.

Probleme bei einer vorzeitigen Zulassung

Eine vorzeitige Zulassung garantiert nicht, dass der Abschluss des Bachelorstudiums problemlos mit dem Masterstudium vereinbar ist. Die Annahme des Studienplatzes ist Ihre Entscheidung. Probleme, die aus Konflikten zwischen Masterstudium und Bachelorabschluss entstehen, müssen Sie selbst verantworten.

Ein vorzeitiger Studienbeginn ist z.B. dann sinnvoll, wenn Sie das Bachelorstudium praktisch abgeschlossen haben, und nur noch die Abschlussdokumente fehlen. Falls noch Leistungen aus dem Bachelorstudium fehlen, ist die Annahme des Studienplatzes meist nicht ratsam. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie die Bachelorleistungen nicht an der TUM erbringen können.

Die Zulassung zu den Masterstudiengängen erfolgt in der Regel etwa acht Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist, d.h. Juli/August. Nach unseren Erfahrungen ist es für einige Länder dann nicht mehr möglich, rechtzeitig zum Beginn der Vorlesungszeit ein Visum zu erhalten. Für den internationalen Studiengang M.Sc. Quantum Science & Technology gibt es daher die Möglichkeit, frühzeitig über eine Zulassung informiert zu werden.

Bewerben Sie sich gleich zu Beginn der Bewerbungsperiode in TUMonline. Wenn bis spätestens 15. März Ihre Bewerbung vollständig ist und Ihre Bewerbungsunterlagen vom Immatrikulationsamt geprüft sind (Status ok für alle geforderten Dokumente, inkl. VPD via uni-assist, wenn Sie diese benötigen; exklusive dem Nachweis über den erfolgreichen Abschluss eines Moduls Quantenmechanik, welches im Rahmen des Eignungsverfahrens geprüft wird), wird Ihre Bewerbung frühzeitig von der Eignungskommission geprüft. Sie erhalten die Information über die Zulassung voraussichtlich Ende April.