Studienende QST

Zum Ende des Semesters, in dem Sie die 120 Credit Points (CP) im Masterstudium erreichen und alle Prüfungs- und Studienleistungen erfüllt haben, werden Sie gemäß §13(1) ImmatSatzung exmatrikuliert. Im den meisten Fällen wird das Masterkolloquium die letzte Studien- bzw. Prüfungsleistung sein.

Da Sie nach dem Erfüllen der 120 CP des Masterstudiums grundsätzlich noch Studien- und Prüfungsleistungen erbringen können, die etwa im Katalogen der Fokussierung bereits vorhandene Leistungen ersetzen, ist es in der Regel erst nach Exmatrikulation möglich, die Abschlussdokumente zu erstellen. Beachten Sie dazu die Hinweise zum Studienabschluss und zu den Abschlussdokumenten.

Ermittlung der Gesamtnote

Die Abschlussnote wird als nach Credits gewichteter Mittelwert der benoteten Prüfungsleistungen gebildet.

ModulCPca. %
PH1009 QST-Theorie1012,5
PH1010 QST-Experiment1012,5
Fokussierung3037,5
Masterarbeit3037,5
Summe80100