Zusatzprüfungen

Unter gewissen Voraussetzungen (s. u.) ist es möglich, Prüfungen aus dem Masterstudiengang Lebensmittelchemie bereits im Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie abzulegen.

Die Ergebnisse der Zusatzprüfungen fließen nicht in die Gesamtnote der Bachelorprüfung ein und werden nicht im Bachelorzeugnis vermerkt, werden aber mit den erzielten Ergebnissen im Transcript of Records ausgewiesen.

Nach Aufnahme des Masterstudiengangs Lebensmittelchemie können die Zusatzleistungen aus dem Bachelorstudium anerkannt werden.

Der Umfang der zusätzlichen Prüfungen darf 30 Credits nicht überschreiten.

Nicht bestandene Zusatzprüfungen können im Rahmen des Bachelorstudiums nur einmal wiederholt werden.

Die Voraussetzungen, unter denen ein Vorziehen von Leistungen möglich ist, unterscheiden sich nach der jeweiligen Prüfungsordnung.

Studienbeginn ab WiSe 18/19

FPSO vom 2. September 2016 i. d. F. d. Änderungssatzung vom 28. März 2018, unverändert durch Änderungssatzung vom 25. August 2022:

Es müssen mindestens 120 Credits aus den Pflichtmodulen gemäß Anlage 1 FPSO vorliegen. Zusatzleistungen können ab dem 5. Fachsemester abgelegt werden. Der Prüfungsausschuss muss dem Vorziehen von Leistungen zustimmen.

Studienbeginn vor WiSe 18/19

FPSO vom 2. September 2016:

Es müssen mindestens 119 Credits aus den Pflichtmodulen gemäß Anlage 1 FPSO vorliegen. Zusatzleistungen können ab dem 5. Fachsemester abgelegt werden. Der Prüfungsausschuss muss dem Vorziehen von Leistungen zustimmen.