Studieren in besonderen Lebenslagen

Eine gleichberechtigte und selbstständige Teilhabe am Studium und am studentischen Leben zu ermöglichen ist unser Ziel. Wir unterstützen und beraten in besonderen Lebenslagen: unter anderem Behinderung, chronische Krankheit, Spitzensport.

Beratung und Kontakt

An der TUM School of Natural Sciences stehen Ihnen Oksana Storcheva und Katja Block als Ansprechpersonen für Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung zur Verfügung. Entsprechend Ihrer persönlichen Situation beraten wir Sie zu Studienorganisation wie Beurlaubung und Studienzeitverlängerung, Herausforderungen im Studienalltag und Nachteilsausgleiche.

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Physik

Dr. Katja Block

Studieren mit Behinderung oder chronischer Erkrankung: Chemie

Dr. Oksana Storcheva

Um Studierenden mit Behinderung oder chronischer Erkrankung ein chancengleiches Studium zu ermöglichen, können verschiedene Maßnahmen wie Nachteilsausgleiche oder eine Beurlaubung beantragt werden. Allgemeine Informationen finden Sie auf den zentralen Seiten der TUM Studienberatung.

Nachteilsausgleiche im Studium sind Maßnahmen, die beeinträchtigungsbedingte Erschwernisse im Studienverlauf und in Prüfungen ausgleichen. Nachteilsausgleiche werden stets individuell und situationsbezogen gestaltet und nicht pauschal vergeben. Sie sind zum Beispiel abhängig von den Auswirkungen der Beeinträchtigung und dem jeweiligen Studienfach.

Da zum einen die Anforderungen Ihres Studienfachs inklusive der Prüfungs­bedingungen beachtet werden müssen und zum anderen die Auswirkungen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung sehr individuell sind, ist in der Regel ein persönliches Gespräch notwendig. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich zu den Möglichkeiten, die für Sie in Ihrer jeweiligen Situation geeignet sind, beraten!

Im Falle einer Krankheit, in Folge derer Sie nicht an einer Prüfung teilnehmen können, sollten Sie sich dies durch ein ärztliches Attest bestätigen lassen. Für Prüfungsrücktritte und die Anerkennung von Attesten ist stets der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zuständig.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den Seiten zum Thema Anerkannter Rücktritt von Prüfungen bei zum Beispiel Krankheit.

Der Spagat zwischen Spitzensport und Studium ist herausfordernd. Damit beides bestmöglich gelingt, ist eine durchdachte Organisation und Strukturierung der sportlichen und akademischen Laufbahn notwendig. Um dies den Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern zu ermöglichen, hat die Technische Universität München im Rahmen des Projekts „Partnerhochschule des Spitzensports“ einen Kooperationsvertrag mit dem Olympiastützpunkt Bayern unterzeichnet.

Ziel dieser Kooperationen ist es, Studien- und Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass spitzensportliches Engagement mit einer akademischen Ausbildung vereinbar ist. Konkret bedeutet dies zum Beispiel eine Flexibilisierung von Studienleistungen oder Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen. Für weitere Details nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Seit 01. Januar 2018 sind erstmals auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des neuen Mutterschutzgesetzes (MuSchG) aufgenommen worden. Damit soll die Gesundheit der schwangeren und stillenden Studentinnen und ihrer Kinder geschützt und eine Fortführung des Studiums ohne Gefährdung ermöglicht werden. Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, die sich im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ergeben können, soll entgegengewirkt werden.

Weitere Hinweise zum Mutterschutz während des Studiums an der TUM und Informationen finden Sie auf den zentralen Studienseiten der TUM.

Sie sind nicht dazu verpflichtet, uns über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Sie haben allerdings nur dann Anspruch auf die Schutzrechte nach dem Mutterschutzgesetz, wenn Sie Ihre Schwangerschaft mitteilen. Wir empfehlen daher, so früh wie möglich mit uns Kontakt aufzunehmen.

Weitere Angebote zur Unterstützung im Studium