Anerkannter Rücktritt von Prüfungen bei z. B. Krankheit

Wenn Sie durch Krankheit oder andere triftige Gründe am Tag der Prüfung daran gehindert sind, die Prüfung abzulegen, können Sie von der Prüfung zurücktreten. Für Prüfungsrücktritte und die Anerkennung von Attesten ist stets der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs zuständig! Die folgenden Ausführungen gelten für Studierende der TUM School of Natural Sciences. Studierende anderer Schools wenden sich an die eigene School, auch, wenn Prüfungen der TUM School of Natural Sciences betroffen sind.

Die Erklärung des Prüfungsrücktritts muss unverzüglich, also i.d.R. am Tag der Prüfung oder spätestens an einem der unmittelbar folgenden Tage. Aus dem eingereichten Nachweis (z.B. ein ärztliches Attest bei Krankheit) muss klar hervorgehen, weshalb Sie nicht an der Prüfung teilnehmen können (eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht i.d.R. nicht aus). Ein Prüfungsrücktritt aufgrund ohne Nachweis ist unvollständig und unwirksam.

Allgemeine Hinweise zu Prüfungsrücktritten und der Einreichung von Attesten

Ein ärztliches Attest, das den Rücktritt von einer Prüfung begründen soll, muss klar begründen, weshalb Sie an diesem Tag nicht an der Prüfung teilnehmen können. In der Regel sollte es auf einer Untersuchung beruhen, die an dem Tag erfolgt ist, an dem Sie die Prüfungsunfähigkeit geltend machen. Es muss Beginn und (voraussichtliches) Ende der krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit enthalten. Beachten Sie auch die allgemeinen Hinweise der TUM. Atteste Ihrer behandelnden Ärztin bzw. Ihres behandelnden Arztes (z.B. Hausärztin/Hausarzt) sind in der Regel ausreichend.

Wenn Sie bestätigen, dass Sie das Original des Attests mindestens bis zum Rechtskräftig-Werden des betroffenen Semesterbescheids (also i.d.R. Mitte des Folgesemesters) aufbewahren, falls der Prüfungsausschuss das Dokument im Original anfordert, genügt es uns zunächst, wenn Sie digital einen Scan oder ein Foto einreichen. Zum Schutz Ihren Daten nutzen Sie in diesem Fall das Upload-Formular in den Digital School Services. Selbstverständlich können Sie das Original-Attest auch per Post einreichen. Eingang und Verbuchung des Attestes bestätigen wir Ihnen anschließend per E-Mail an Ihre TUM-Adresse. In jedem Fall ist das Attest unverzüglich beim zuständigen Prüfungsausschuss einzureichen.

Wenn Sie in dem Zeitraum, für den das Attest anerkannt wird, nicht zu Prüfungen erscheinen/erschienen sind, wird dies nicht als Fehlversuch gewertet. Sie müssen die betroffenen Prüfungen zum nächsten Termin nachholen.

Rücktritt von einer Prüfung innerhalb der Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) oder den Grundlagenprüfungen im Masterstudium

Da in den Modulprüfungen der Grundlagen- und Orientierungsprüfungen (GOP) die Zahl der Prüfungsversuche beschränkt ist und Nicht-Erscheinen als angetreten und nicht bestanden gilt, ist hier im Falle einer Erkrankung die unverzügliche Erklärung des Prüfungsrücktritts mit einem ärztlichen Attest besonders wichtig.

Ähnliches gilt für die Grundlagenprüfungen in Masterstudiengängen, bei denen Sie sich für einen später u.U. erforderlichen Antrag auf Fristverlängerung nur auf die Prüfungsunfähigkeit berufen können, wenn Sie diese unverzüglich angezeigt haben.

Wiederholung der betroffenen Modulprüfungen

Die vom Rücktritt betroffenen Modulprüfungen sind zum nächsten möglichen Zeitpunkt zu wiederholen, die Meldefiktion aus §45 Absatz 2 der FPSO gilt für zukünftige Prüfungstermine aus der GOP weiterhin. Falls Sie beim Zweittermin krank waren, ist der nächste Prüfungstermin regelmäßig erst der Termin im folgenden Jahr. Sie studieren also zunächst im zweiten bzw. dritten Semester weiter und belegen dann im dritten bzw. vierten Semester die noch fehlenden Module aus der GOP.

Die Frist für die aus der GOP zu erwerbenden Credits nach §38 Absatz 2 FPSO wird aufgrund anerkannter Rücktritte von den betroffenen Prüfungen ausgesetzt, da Sie die Credits ja erst mit dem nächsten Prüfungsversuch erreichen können.

Bitte beachten Sie, dass insbesondere außerhalb der GOP grundsätzlich keine automatische Anmeldung zu Prüfungen in TUMonline erfolgt. Sie müssen sich daher selbständig und rechtzeitig zu versäumten Modulprüfungen in TUMonline anmelden.

Krankheit über einen langen Zeitraum während des Semesters

Wenn eine längere Erkrankung Sie viele Wochen während des Semesters am Besuch der Lehrveranstaltungen und der Prüfungsvorbereitung hindert, treten Sie frühzeitig, auf alle Fälle vor den Prüfungsterminen, mit uns in Kontakt (Studium in besonderen Lebenslagen), um zu klären, ob dies als Grund für einen Nachteilsausgleich z.B. durch Fristverlängerung oder die Abmeldung von Modulprüfungen, die einer Meldefiktion (z.B. in der Grundlagen- und Orientierungsprüfung) und begrenzten Versuchen unterliegen, anerkannt werden kann, und welche Nachweise gegebenenfalls vorzulegen sind.

Krankheit u.Ä. während Ihrer Abschlussarbeit

Waren Sie durch Krankheit daran gehindert, die Arbeit an der Bachelor- oder Masterarbeit fortzusetzen, so legen Sie ein entsprechendes Attest, aus dem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht, vor. Entsprechend §18 Absatz 6 Satz 3 APSO ruht die Bearbeitungszeit für die nachgewiesene Dauer der Arbeitsunfähigkeit, so dass sich das Abgabeziel entsprechend nach hinten verschiebt.

Kontakte und spezielle Hinweise für die einzelnen Studiengänge

Kontakt: Prüfungsausschuss Biochemie

Dr. Martin Haslbeck
E-Mail: biochemie.studium@ch.tum.de

Kontakt: Prüfungsausschaus Chemie

Dr. Markus Drees (Bachelor)

apl. Prof. Wolfgang Eisenreich (Master) 

E-Mail: chemie.studium@nat.tum.de

Kontakt: Prüfungsausschuss CIW

 Dr. Markus Drees (ciw.studium@nat.tum.de)

Kontakt: Prüfungsausschuss Lebensmittelchemie

Dr. Stefan Asam

E-mail: lebensmittelchemie@tum.de

Kontakt

Dr. Philipp Höffer von Loewenfeld
Schriftführer des Bachelorprüfungsausschuss Physik

Post-Adresse: James-Franck-Str. 1, 85748 Garching

Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Die Modulprüfungen der GOP sind

Kontakt

Dr. Martin Saß
Schriftführerin des Masterprüfungsausschusses Physik

E-Mail: msass@tum.de

Post-Adresse: Boltzmannstr. 3, 85748 Garching

Kontakt

Dr. Marianne Köpf
Schriftführerin des Prüfungsausschuss Biomedical Engineering and Medical Physics

E-Mail: marianne.koepf@tum.de

Post-Adresse: Boltzmannstr. 3, 85748 Garching

Grundlagenprüfungen

Die Modulprüfungen der Grundlagenprüfungen sind

Da aus diesen Pflichtmodulen innerhalb des ersten Studienjahres mindestens 10 CP erbracht sein müssen, wird bei Krankheit empfohlen ein Attest einzureichen, um damit eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen.

Kontakt

Dr. Marianne Köpf
Schriftführerin des Prüfungsausschusses Quantum Science & Technology

E-Mail: marianne.koepf@tum.de

Post-Adresse: Boltzmannstr. 3, 85748 Garching

Grundlagenprüfungen

Die Modulprüfungen der Grundlagenprüfungen sind

Da aus diesen Pflichtmodulen innerhalb des ersten Studienjahres mindestens 10 CP erbracht sein müssen, wird bei Krankheit empfohlen ein Attest einzureichen, um damit eine Verlängerung dieser Frist zu beantragen.