Bewerbung und Zulassung für den Bachelorstudiengang Chemie

Voraussetzungen

Folgende Interessen und Eigenschaften sind für ein erfolgreiches Studium hilfreich:

  • Freude und Interesse an naturwissenschaftlicher Forschung.
  • Befähigung komplexe Probleme, die abstraktes, analytisches und logisches Denken erfordern, erkennen, beschreiben und behandeln zu können.
  • Spaß an handwerklich anspruchsvollen praktischen Tätigkeiten und an dem sorgsamen Umgang mit außergewöhnlichen und reaktiven Stoffen.
  • Belastbarkeit, Durchhalte- und Aufnahmevermögen.

Damit Sie feststellen können, ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie vor der Zulassung zu diesem Studiengang am Studienrorientierungsverfahren teilnehmen.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Die Bewerbungsfristen für den Bachelorstudiengang Chemie sind für das Wintersemester vom 15. Mai bis 15. Juli und für das Sommersemester (nur höhere Fachsemester) vom 15. November bis 15. Januar des Jahres festgelegt.

Erstbewerber legen zunächst unter campus.tum.de online ein Bewerbungskonto an und geben dort alle geforderten Daten wahrheitsgemäß ein. Mehrfachbewerbungen für verschiedene TUM-Studiengänge sind mit diesem Bewerbungskonto problemlos möglich. Wiederholungsbewerber nutzen bitte das bereits bestehende Bewerbungskonto. Das Bewerbungsportal bietet zu jedem Bewerbungsschritt entsprechende Informationen und Erläuterungen.

Folgende Unterlagen müssen hochgeladen werden:

  • Hochschulzugangsberechtigung (= Abiturzeugnis) in Form einer beglaubigten Kopie
  • Tabellarischer Lebenslauf mit lückenlosem Werdegang bis zum Zeitpunkt der Studienbewerbung – digitaler Upload und/oder in Papierform
  • Selbständig verfasstes, individuelles Motivationsschreiben, das die Wahl des Studiengangs und der präferierten Hochschule und die eigene Selbsteinschätzung  darstellt – maximal zwei Seiten – als integrativer Bestandteil des Online-Antrags oder digitaler Upload
  • Ein sogenannter Essay (Aufsatz) von maximal einer Seite zu einem selbst gewählten Thema aus der Chemie (z.B. aus dem bisherigen Schulstoff) – digitaler Upload und/oder in Papierform

Folgende Unterlagen können zusätzlich hochgeladen werden, sofern zutreffend und relevant:

  • Nachweis über eine studiengangspezifische Berufsausbildung, freiwillige Praktika oder sonstige Tätigkeiten, z. B. Teilnahme an naturwissenschaftlichen Wettbewerben, die für das Chemiestudium qualifizieren – normale Kopie
  • Nachweis über sonstige außerschulische Aktivitäten, – normale Kopie

Studiengebühren für internationale Studierende

Grundsätzlich ist das Studium an der TUM gebührenfrei. Es muss lediglich der Semesterbeitrag für das Studierendenwerk entrichtet werden.

Für internationale Studierende aus Drittstaaten, das heißt aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) angehören, werden ab dem Wintersemester 2024/25 Studiengebühren erhoben. Alle Informationen zu den Gebührenhöhen, Erlassen und Stipendienprogrammen finden Sie auf der Webseite zu Studiengebühren für internationale Studierende.

Besondere Hinweise für internationale Bewerber

  • Alle BewerberInnen für den Bachelorstudiengang Chemie, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in Deutschland oder an einer Schule mit deutscher Abiturprüfungsordnung erworben haben, müssen rechtzeitig bei uni-assist, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen, eine – kostenpflichtige! – Vorprüfungsdokumentation ihrer Hochschulzugangsberechtigung erstellen lassen. Das gilt auch für BewerberInnen, die sich um einen Platz in einem höheren Fachsemester bewerben und auch dann, wenn ein Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern bzw. eines anderen Bundeslandes vorliegt. Weitere Infos hierzu finden Sie unter bei Uni-assist
  • Alle BewerberInnen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die nicht aus dem deutschsprachigen Ausland stammen und keine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, müssen einen Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache beifügen. Eine Liste anerkannter Sprachzertifikate finden Sie auf der zentralen Website der TUM

Ablauf des Studienorientierungsverfahrens

Der Bachelorstudiengang Chemie an der TUM unterliegt einem zweistufigen Studienorientierungsverfahren (SOV). Die Rechtsgrundlage dafür ist die „Satzung über das Studienorientierungsverfahren für den Bachelorstudiengang Chemie an der Technischen Universität München“ vom 12. Februar 2018.

  • In Stufe 1 des SOV werden Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen ausgewertet: Die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung fließt dabei zu 50% und die Auswertung fachspezifischer Einzelnoten (Mathematik, die beste Naturwissenschaft und Englisch) zu 30% in die Gesamtbewertung ein. Eventuell vorhandene, studiengangspezifische Zusatzqualifikationen (z.B. eine Berufsausbildung oder andere berufspraktische Tätigkeiten aus dem Bereich der Chemie) können mit bis zu 20% in der Gesamtbewertung berücksichtigt werden. Je nach Auswertungsergebnis in Stufe 1 werden Sie entweder direkt als geeignet eingestuft und zugelassen oder Sie müssen Stufe 2 durchlaufen.
  • Die meisten Bewerber kommen in Stufe 2 des SOV: Sie werden zu einem persönlichen Studienorientierungsgespräch eingeladen, um Sie zu Ihren Vorkenntnissen und Ihrer Motivation für den gewünschten Studiengang zu befragen und Ihre Neigung für das Fach Chemie einschätzen zu können. Als Gesprächsgrundlage dienen wiederum die von Ihnen eingereichten Bewerbungsunterlagen. Das Gespräch hat auch beratenden Charakter und kann in manchen Fällen wichtige Hinweise zur Studiengangswahl geben. Das Ergebnis ist eine Zulassung mit einer Eignung zum Studiengang oder dem Rat, die Wahl des Studiengangs zu überdenken.

Termine für Stufe 2 des SOV

Die Studienorientierungsgespräche finden, abhängig von Semesterfristen und Bewerbungsaufkommen von Mitte August bis maximal Ende September statt. Die TUM setzt voraus, dass sich ernsthaft interessierte StudienbewerberInnen in diesem Zeitraum für ein Gespräch zur Verfügung halten. Die Einladung hierzu wird Ihnen ca. eine Woche vor dem Gesprächstermin per Email zugesandt. Bitte prüfen Sie regelmäßig die in Ihrer Bewerbung angegebene Emailadresse und deren Spamfilter-Einstellungen.  Ersatztermine werden nur in begründeten Ausnahmefällen, z.B. Verhinderung durch Erkrankung, höhere Gewalt etc., gewährt. Planbare Vorhaben, wie z.B. eine Urlaubsreise, gelten nicht als Entschuldigung für das Verschieben des Termins.

Für internationale Bewerber mit längerem Visumvorlauf und weiter Anreise werden nach Bedarf Sondertermine im September und Oktober vorgehalten.