Bewerbung und Zulassung für den Bachelorstudiengang Chemieingenieurwesen

  • Bewerbungszeitraum für das Wintersemester: 15. Mai bis 15. Juli
  • Eignungsfeststellungsverfahren: Bei diesem Verfahren werden die Abiturnote sowie fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet. Welche Noten herangezogen werden und inwieweit sie gewichtet werden, ist vom gewählten Studiengang abhängig. In der Satzung des Studienganges ist die Formel angegeben. Je nach Studiengang und Höhe der erreichten Punktzahl werden die Bewerber:innen entweder direkt zugelassen oder zu einem Auswahlgespräch von der School eingeladen. Durch dieses Gespräch soll festgestellt werden, ob die Bewerber:innen erwarten lassen, das geplante Studium erfolgreich zu absolvieren. Ein schriftlicher Test findet nicht statt. Bei einigen Studiengängen können Bewerber:innen unterhalb einer bestimmten Punktegrenze auch ohne Gespräch abgelehnt werden.
  • Zweck des Verfahrens ist es festzustellen, ob neben der mit dem Erwerb der Hochschulreife nachgewiesenen Qualifikation die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen des Bachelorstudienganges Chemieingenieurwesen vorhanden ist. Für diesen Studiengang müssen über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) hinaus folgende Eignungsvoraussetzungen erfüllt sein:
    Studiengangspezifische Kompetenzen:
    1. die Fähigkeit, chemische und ingenieurmäßige Fragestellungen in Vorgängen des täglichen Lebens, der Natur und in der Technik zu erkennen, logisch darzustellen und einordnen zu können;
    2. die Fähigkeit solche Fragestellungen mittels mathematischer Methoden einer systematischen und quantitativen Behandlung zu unterziehen;
    3. ein gutes Verständnis von abstrakten, logischen und systemorientierten Fragestellungen, z.B. nachgewiesen durch überdurchschnittliche Kompetenzen in Mathematik und/oder
    entsprechende außerschulische Aktivitäten.

Weitere Informationen finden Sie auf der zentralen Seite der TUM.

 

Studiengebühren für internationale Studierende

Grundsätzlich ist das Studium an der TUM gebührenfrei. Es muss lediglich der Semesterbeitrag für das Studierendenwerk entrichtet werden.

Für internationale Studierende aus Drittstaaten, das heißt aus Ländern, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum (EU + Island, Liechtenstein und Norwegen) angehören, werden ab dem Wintersemester 2024/25 Studiengebühren erhoben. Alle Informationen zu den Gebührenhöhen, Erlassen und Stipendienprogrammen finden Sie auf der Webseite zu Studiengebühren für internationale Studierende.