In der neuen FPSO-Version, die für alle Studierenden gilt, die das Physik-Studium ab 1.10.2020 aufgenommen haben, hat sich gegenüber dem bisherigen Curriculum insbesondere das dritte Studienjahr verändert. Die beiden "Intro"-Module PH0016 und PH0019 haben zukünftig einen geringeren Umfang und ein neuer Wahlkatalog "physikalische Ergänzung" wird im fünften Semester eingeführt. Die Lehrveranstaltungen dieser beiden Module werden letztmalig im WS 2021/2 (bzw. im SS 2022 in englischer Sprache als PH8016/PH8019) im bisherigen Umfang angeboten; ab WS 2022/3 werden nur noch die im Umfang reduzierten Lehrveranstaltungen angeboten.
Sie haben am Ende des SS 2021 (im Wesentlichen) alle Leistungen der Semester 1 bis 4
Sie müssen Nichts tun. Sie besuchen im WS 2021/2 regulär die für das 5. Fachsemester vorgesehenen Module und können Ihr Studium im SS 2022 ganz normal abschließen.
Sollten Sie einzelne Prüfungen des dritten Studienjahres auch nach den englischsprachigen Versionen der Intro-Module im SS 2022 nicht bestanden haben, so werden Wiederholungsprüfungen auch zu den für Sie gültigen Versionen von PH0016 und PH0019 weiterhin angeboten. Zur Vorbereitung auf diese Wiederholungsprüfungen werden allerdings nicht exakt die Lehrveranstaltungen angeboten – Sie können allerdings in Wintersemestern ab WS 2022/3 die Lehrveranstaltungen der Module PH0014 bzw. PH0017 besuchen und sich selbständig auf die Prüfung zur alten Version von PH0016 bzw. PH0019 vorbereiten.
Sie haben z.B. corona-bedingt am Ende des SS 2021 im Wesentlichen nur Leistungen der Semester 1 und 2 und werden mit dem Vertiefungsstudium nicht vor WS 2022/3 beginnen
Sie können auf Antrag in die neue FPSO-Version wechseln. Frist für den Antrag ist 20.11.2021 (Fünf-Wochen-Frist des WS 2021/2).
Ihre bisherigen Leistungen (insbesondere solche aus der GOP, aber auch IN8008 als technische Grundlagen) werden anerkannt und Sie haben in der neuen FPSO-Version im Wesentlichen den gleichen Stand wie bisher. Sie studieren ab WS 2021/2 mit den regulären Drittsemestern, wobei Sie noch fehlende Leistungen aus dem ersten Studienjahr natürlich ebenso nachholen müssen. Durch die pauschalen Fristverlängerungen aus den Semestern SS 2020 bis SS 2021 entstehen Ihnen keine prüfungsrechtlichen Nachteile.
An die Stelle der Schwerpunktwahl im dritten Studienjahr tritt dann für Sie ab WS 2022/3 die neue Vertiefungsphase.
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