Endgültiges Nicht-Bestehen im Bachelorstudiengang Physik

Studierende, die die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) im Bachelorstudiengang Physik nicht bestanden haben, haben den Bachelorstudiengang Physik endgültig nicht bestanden und werden zum Ende des Semesters exmatrikuliert.

Endgültiges Nicht-Bestehen

Der Bachelorstudiengang Physik ist endgültig nicht bestanden, wenn eine Modulprüfung aus der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) zweimal nicht bestanden ist (§46 Absatz 1 Satz 2 FPSO) und ein eventueller Drittversuch nach §46 Absatz 2 nicht bestanden ist oder nicht angetreten wurde.

Aufgrund der qualifizierenden GOP im ersten Studienjahr ist die Erfolgsquote danach sehr hoch. Durch die Nichterfüllung der Studienfortschrittskontrolle ohne Gründe, die eine Fristverlängerung rechtfertigen, oder durch das zweimalige Nicht-Bestehen der Bachelorarbeit ist das Bachelorstudium Physik ebenfalls endgültig nicht bestanden, was aber in der Praxis sehr selten auftritt.

Folgen des endgültigen Nicht-Bestehens

Verlust des Prüfungsanspruchs

Mit Feststellung des endgültigen Nicht-Bestehens durch den Prüfungsbescheid ist jeglicher Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang Physik verloren. Eine Teilnahme an Prüfungen ohne Bezug zum Bachelorstudiengang Physik ist noch möglich. Insbesondere können Prüfung abgelegt werden, um der Neu-Orientierung zu dienen und den Wechsel in einen anderen Studiengang zu erleichtern. Eine Teilnahme an Prüfungen, die den nicht bestandenen Modulprüfungen aus dem Bachelorstudiengang Physik ähnlich sind oder diese zur Voraussetzung haben, ist ausgeschlossen.

Studierende, die in TUMonline den Status "EN" (endgültig nicht bestanden) haben, können sich in TUMonline nicht selbst zu Prüfungen anmelden. Wenden Sie sich zur Prüfungsanmeldung im Sinne obiger Neu-Orientierung oder, wenn der EN-Status nur durch einen noch offenen Drittversuch begründet ist, unter Nennung Ihrer Matrikelnummer und der Prüfungsnummer, zu der Sie sich anmelden wollen, an studium@nat.tum.de.

Exmatrikulation zum Ende des Semesters

Die Feststellung des endgültigen Nicht-Bestehens durch den Prüfungsbescheid löst die Exmatrikulation nach Artikel 94 Absatz 2 BayHIG zum Ende des Semesters aus. Eine spätere Wiederimmatrikulation in denselben Studiengang ist ausgeschlossen.

Wenn Sie sich rückgemeldet haben, bleiben Sie daher z.B. bis zum Ende des zweiten Semesters immatrikuliert, wenn Sie die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) nach dem ersten Semester nicht bestanden haben, da die Wiederholungsprüfungen ja mindestens teilweise immer erst zu Beginn des Folgesemesters stattfinden und somit der Bescheid immer erst im Folgesemester ergeht.

Das Fortbestehen des Studierendenstatus bis zum Ende des Semesters können Sie zur Neu-Orientierung nutzen.

Wechsel des Studiengangs an der TUM

An der TUM gibt es keine anderen Studiengänge, die mit dem Bachelorstudiengang Physik verwandt sind. Durch ein endgültiges Nicht-Bestehen in Physik besteht dadurch kein direktes formales Hindernis, sich in einem anderen Bachelorstudiengang zu bewerben.

Beachten Sie: Auch beim Studiengangwechsel sind die regulären Fristen für die Bewerbung in dem neuen Studiengang einzuhalten.

Sollten Sie die GOP nach dem zweiten Fachsemester endgültig nicht bestanden haben, können Sie das Wintersemester noch nutzen, um im Sinne oben beschriebener Neuorientierung Module aus dem ersten Fachsemester des neuen Studiengangs zu belegen, die Ihnen unter Umständen eine Bewerbung zum Quereinstieg in das zweite Fachsemester des neuen Studiengangs im Sommersemester erlauben.

Beratung über die Zulassung in dem neuen Studiengang und mögliche Anerkennungen von bereits erbrachten Leistungen in dem neuen Studiengang erhalten Sie bei der Fachstudienberatung dort.

Wechsel an eine andere Hochschule

Die Entscheidung über die Zulassung in einen Studiengang obliegt immer der anbietenden Hochschule und den rahmenrechtlichen Vorgaben des Landes.

Die TUM kann nach endgültigem Nicht-Bestehen keine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" ausstellen. Inwiefern der verlorene Prüfungsanspruch im Bachelorstudiengang Physik an der TUM einer Zulassung in einem Studiengang einer anderen Hochschule entgegensteht, ist eine Entscheidung dieser anderen Hochschule. Aufgrund der großen Ähnlichkeit der Bachelorstudiengänge Physik an deutschen Universitäten, wird eine Zulassung in einem "Bachelorstudiengang Physik" an einer deutschen Universität in der Regel nicht möglich sein. Die Zulassung in einem nicht mit Physik verwandten Studiengang ist aber in der Regel möglich.

Inhaltlich ist es auch dringend angeraten, sich nach dem endgültigen Nicht-Bestehen des Physik-Studiums neu zu orientieren und in ein Fach zu wechseln, das sich eben in wesentlichen Punkten unterscheidet, um ein erneutes Scheitern zu vermeiden. Auch der Wechsel in einen physiknahen Studiengang, der von der anbietenden Hochschule als nicht mit Physik verwandt klassifiziert wird, ist vor diesem Hintergrund genau auf seine Sinnhaftigkeit zu prüfen.