Leistungsnachweis für BAföG-Empfänger
Für den Vollzug des BAföGs ist grundsätzlich das Studentenwerk München zuständig. Über diese Seiten erhalten Sie auch das aktuelle Formblatt-5 für den Leistungsnachweis.
Dieser Leistungsnachweis ist für alle BAföG Empfänger einmalig zu Beginn des fünften Fachsemesters beim Studentenwerk vorzulegen. Für die Förderung im sechsten Fachsemester (Förderungshöchstdauer) ist dann wieder der Immatrikulationsnachweis ausreichend.
Leistungskriterium
Für unseren Bachelorstudiengang Physik ist der übliche Leistungsstand des 4. Fachsemesters ab einem Punktestand von mindestens 80 Credits erreicht.
COVID-19: Mit der Verlängerung der Regelstudienzeit ergibt sich automatisch auch eine entsprechende Verlängerung der BAföG-Förderungshöchstdauer und diverser damit zusammenhängender Fristen. Details finden sich auf den Seiten des Studentenwerks.
Vorgangsweise
Sprechen Sie gegen Ende des 4. Semesters mit dem Formblatt bei uns vor. Wir bestätigen Ihnen Ihren aktuellen Punktestand und Sie leiten das ausgefüllte Formular an die Sachbearbeitung des Studierendenwerks weiter.
Studiengang | Kontakt |
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Chemie | Dr. Markus Drees, chemie.studium@ch.tum.de |
Lebensmittelchemie | Dr. Stefan Asam, lebensmittelchemie@tum.de |
Chemieingenieurwesen | Heidi Holweck, heidi.holweck@ch.tum.de |
Biochemie | Daniela Fengler, biochemie.studium@ch.tum.de |
Physik | Karin Lichtnecker, deans.office@nat.tum.de |