Leistungsnachweis für BAföG-Empfänger

Für den Vollzug des BAföGs ist grundsätzlich das Studierendenwerk München Oberbayern zuständig.

Für die Leistungsbescheinigung nach §48 BAföG nach dem vierten Fachsemester ist es grundsätzlich ausreichend, wenn Sie anhand Ihres Leistungsnachweises aus TUMonline nachweisen können, dass Sie mindestens 90 CP (Mittelwert aus Muss gemäß Studienfortschrittskontrolle und Soll nach Regelstudienzeit) erreicht haben.

Lediglich, wenn das Studierendenwerk den Leistungsnachweis nicht als ausreichend ansieht (etwa weil Sie aufgrund von krankheitsbedingten, anerkannten Prüfungsrücktritten weniger als 90 CP erreicht haben), ist die gesonderte Ausstellung eines “Formblatt 5” nötig. Wenden Sie sich in diesem Fall unter studium@nat.tum.de an das Studienbüro und senden idealerweise bereits das vorausgefüllte Formblatt 5 mit.