Studienfortschrittskontrolle
Grundsätzlich können nicht bestandene Prüfungen außerhalb der GOP und bei Auflagen beliebig oft wiederholt werden. Allerdings muss nach jedem Fachsemester eine festgelegte Anzahl an ECTS-Punkten erworben worden sein ("Studienfortschrittskontrolle"), was ein gewisses Kontingent an bestandenen Modulen erfordert.
In Bereichen in denen über den verlangten CP-Bereich mehr Creditpunkte eigebracht werden, zählt nur die verlangte Mindestanzahl an Creditpunkten. Verlangt ein Katalog beispielsweise Module im Umfang von mindestens 30 Punkte und es werden Module mit insgesammt 34 Punkten eingebracht, dann zählen nur 30 der Punkte für die Studienfortschrittskontrolle.
Sollten sich bei Ihnen abzeichnen, dass Sie zum Ende des Semesters in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle kommen könnten, so kontaktieren Sie frühzeitig den Schriftführer des Prüfungsausschusses, um Ihr weiteres Studium zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu suchen.
Credit-Hürden der Studienfortschrittskontrolle
Die im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle erforderlichen ECTS-Punkte richten sich nach der Grundregel, dass Sie maximal zwei Semester (also 60 CP) hinter dem Regelstudienplan hinterher sein dürfen. Für den Bachelorstudiengang ergeben sich damit die in folgender Tabelle wiedergegeben:
Ende Fachsemester | Muss [CP] | Soll [CP] |
---|---|---|
3 | 30 | 90 |
4 | 60 | 120 |
5 | 90 | 150 |
6 | 120 | 180 |
7 | 150 | |
8 | 180 |
Für die Masterstudiengänge ergeben sich analog die Credit-Hürden aus folgender Tabelle:
Ende Fachsemester | Muss [CP] | Soll [CP] |
---|---|---|
3 | 30 | 90 |
4 | 60 | 120 |
5 | 90* | |
6 | 120 |
Bei Unterschreiten der Credit-Hürden nach Abschluss der zweiten Prüfungsperiode der Semester 3 bis 7 im Bachelor oder 3 bis 5 im Master ist das Studium endgültig nicht bestanden. Im Fall des Unterschreitens der Credit-Hürde im Anschluss an das 8. Semester im Bachelor bzw. das 6. Semester im Master sind alle nicht abgelegten Prüfungen nicht bestanden und müssen im Folgesemester endgültig abgelegt werden.
Über diese Credithürde hinaus müssen in den Masterstudiengängen nach dem zweiten Semester Prüfungsleistungen bestanden sein, die in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen festgelegt sind**. Im Bachelorstudiengang ist diese Anforderung durch die GOP-Prüfungen erfüllt.
Technisch erfolgt die Überprüfung der Credit-Hürden in der Regel ca. einen Monat nach Semesterende, so dass alle Leistungen aus Wiederholungsprüfungen noch berücksichtigt werden. Bereits abgebene aber noch nicht abschließend bewertete Abschlussarbeiten, bei denen sich ein Bestehen abzeichnet, werden ebenfalls berücksichtigt.
(*) Wenn man in den vier Physik-Masterstudiengängen (KTA, KM, BIO, AEP) nach dem vierten Semester genau die 60 ECTS der Vertiefungsphase erreicht hat, sind nach dem fünften Semester mit der ersten Hälfte der Forschungsphase nur 85 ECTS möglich. In genau diesem Fall wird vom Prüfungsausschuss automatisch eine Fristaussetzung gewährt.
(**) In den vier Physik-Masterstudiengängen (KTA, KM, BIO, AEP)müssen nach dem zweiten Semester mindestens 10 ECTS aus den Spezialfächern bestanden sein.
Fristverlängerungen und Fristaussetzungen
Wenn Sie Sorge haben, dass Sie mit der Studienfortschrittskontrolle in Konflikt geraten, wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpersonen für Ihren Studiengang.
Wurde Ihnen durch den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt, so wird von Ihrem tatsächlichen Fachsemester diese Fristverlängerung abgezogen und dann in obiger Tabelle nachgeschlagen. Bei einer Fristverlängerung um ein Semester ist der oben genannte ohne (zusätzliche) Begründung erlaubte Fehlbetrag daher effektiv 90 CP und für Studierende – in den Tabellen ist jeweils der Wert aus der Zeile (tatsächliches Fachsemester) minus (gewährte Fristverlängerung) relevant.
Hat der Prüfungsausschuss für Sie in einem Semester eine Fristaussetzung gewährt, so wird am Ende dieses einen Semesters die Credit-Hürde der Studienfortschrittskontrolle nicht überprüft. Am Ende des folgenden Semesters findet dann aber unverändert die höhere Credit-Hürde aus dem Folgesemester Anwendung.
Beratungsmöglichkeiten bei Schwierigkeiten mit der Studienfortschirttskontrolle
Studierende, die im weiteren Studium durchschnittlich pro Semester mer Credits erbringen müssen als sie in vergangenen Semestern im Durchschnitt erbracht haben, können vom Prüfungsausschuss angeschrieben werden. Diese Anschreiben dienen dem Hinweis auf die Studienfortschrittskontrolle und auf Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der TUM School of Natural Sciences.
Neben den Ansprechpersonen für die einzelnen Studiengänge unten, können Sie sich jederzeit an unsere Ansprechpartnerinnen für das Studium in besonderen Lebenslagen wenden. Darüber hinaus bietet die allgemeine Studienberatung der TUM Lern- und Prüfungscoaching sowie Unterstützung bei der Neuorientierung oder alternativen Studienmöglichkeiten. Unabhängig von der TUM ist das Beratungsnetzwerk des Studierendenwerks die Anlaufstelle für soziale und wirtschaftliche Fragen wie z.B. Studienfinanzierung, psychologische Beratung etc.
- Tel.: +49 (89) 289 - 13385
- Sprechstunde: nach Vereinbarung (z.B. eMail)
- E-Mail: chemie.studium@ch.tum.de
- Tel.: +49 (8161) 71 - 3926
- Sprechstunde: Während den Vorlesungszeiten jeden Freitag zwischen 10-12 Uhr. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
- E-Mail: lebensmittelchemie@tum.de
Studienfachberatung Bachelor Physik
Dr. Philipp H. v. Loewenfeld
Tel.: +49 (89) 289 - 12344
Büro: 5101.EG.048
studium@nat.tum.de
Studienfachberatung M.Sc. BEMP
Dr. Marianne Köpf
Tel.: +49 (89) 289 - 12596
Büro: Mathematik-/Informatik Gebäude, FMI 01.06.036
studium@nat.tum.de
Terminvergabe Sprechstunde
Studienfachberatung Master Physik
Dr. Martin Saß
Tel.: +49 (89) 289 - 18463
Büro: Mathematik-/Informatik Gebäude, FMI 01.06.038
studium@nat.tum.de
Studienfachberatung M.Sc. QST
Dr. Marianne Köpf
Tel.: +49 (89) 289 - 12596
Büro: Mathematik-/Informatik Gebäude, FMI 01.06.036
studium@nat.tum.de
Terminvergabe Sprechstunde