Studienfortschrittskontrolle

Grundsätzlich können nicht bestandene Prüfungen außerhalb der GOP und bei Auflagen beliebig oft wiederholt werden. Allerdings muss nach jedem Fachsemester eine festgelegte Anzahl an ECTS-Punkten erworben worden sein ("Studienfortschrittskontrolle"), was ein gewisses Kontingent an bestandenen Modulen erfordert.

Sollten sich bei Ihnen abzeichnen, dass Sie zum Ende des Semesters in Konflikt mit der Studienfortschrittskontrolle kommen könnten, so kontaktieren Sie frühzeitig den Schriftführer des Prüfungsausschusses, um Ihr weiteres Studium zu diskutieren und Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Credit-Hürden der Studienfortschrittskontrolle

Die im Rahmen der Studienfortschrittskontrolle erforderlichen ECTS-Punkte richten sich nach der Grundregel, dass Sie maximal zwei Semester (also 60 CP) hinter dem Regelstudienplan hinterher sein dürfen. Für den Bachelorstudiengang ergeben sich damit die in folgender Tabelle wiedergegeben:

Ende FachsemesterMuss [CP]Soll [CP]
33090
460120
590150
6120180
7150 
8180 

 

Für die Masterstudiengänge ergeben sich analog die Credit-Hürden aus folgender Tabelle:

Ende FachsemesterMuss [CP]Soll [CP]
33090
460120
590* 
6120 

 

Bei Unterschreiten der Credit-Hürden nach Abschluss der zweiten Prüfungsperiode der Semester 3 bis 7 im Bachelor oder 3 bis 5 im Master ist das Studium endgültig nicht bestanden. Im Fall des Unterschreitens der Credit-Hürde im Anschluss an das 8. Semester im Bachelor bzw. das 6. Semester im Master sind alle nicht abgelegten Prüfungen nicht bestanden und müssen im Folgesemester endgültig abgelegt werden.

Über diese Credithürde hinaus müssen in den Masterstudiengängen nach dem zweiten Semester Prüfungsleistungen bestanden sein, die in den jeweiligen Fachprüfungsordnungen festgelegt sind**. Im Bachelorstudiengang ist diese Anforderung durch die GOP-Prüfungen erfüllt.

Technisch erfolgt die Überprüfung der Credit-Hürden in der Regel ca. einen Monat nach Semesterende, so dass alle Leistungen aus Wiederholungsprüfungen noch berücksichtigt werden. Bereits abgebene aber noch nicht abschließend bewertete Abschlussarbeiten, bei denen sich ein Bestehen abzeichnet, werden ebenfalls berücksichtigt.

(*) Wenn man in den vier Physik-Masterstudiengängen (KTA, KM, BIO, AEP) nach dem vierten Semester genau die 60 ECTS der Vertiefungsphase erreicht hat, sind nach dem fünften Semester mit der ersten Hälfte der Forschungsphase nur 85 ECTS möglich. In genau diesem Fall wird vom Prüfungsausschuss automatisch eine Fristaussetzung gewährt.

(**) In den vier Physik-Masterstudiengängen (KTA, KM, BIO, AEP)müssen nach dem zweiten Semester mindestens 10 ECTS aus den Spezialfächern bestanden sein.

Fristverlängerungen und Fristaussetzungen

Wenn Sie Sorge haben, dass Sie mit der Studienfortschrittskontrolle in Konflikt geraten, wenden Sie sich an die unten genannten Ansprechpersonen für Ihren Studiengang.

Wurde Ihnen durch den Prüfungsausschuss eine Fristverlängerung gewährt, so wird von Ihrem tatsächlichen Fachsemester diese Fristverlängerung abgezogen und dann in obiger Tabelle nachgeschlagen. Bei einer Fristverlängerung um ein Semester ist der oben genannte ohne (zusätzliche) Begründung erlaubte Fehlbetrag daher effektiv 90 CP und für Studierende – in den Tabellen ist jeweils der Wert aus der Zeile (tatsächliches Fachsemester) minus (gewährte Fristverlängerung) relevant.

Hat der Prüfungsausschuss für Sie in einem Semester eine Fristaussetzung gewährt, so wird am Ende dieses einen Semesters die Credit-Hürde der Studienfortschrittskontrolle nicht überprüft. Am Ende des folgenden Semesters findet dann aber unverändert die höhere Credit-Hürde aus dem Folgesemester Anwendung.

Beratungsmöglichkeiten bei Schwierigkeiten mit der Studienfortschirttskontrolle

Studierende, die im weiteren Studium durchschnittlich pro Semester mer Credits erbringen müssen als sie in vergangenen Semestern im Durchschnitt erbracht haben, können vom Prüfungsausschuss angeschrieben werden. Diese Anschreiben dienen dem Hinweis auf die Studienfortschrittskontrolle und auf Beratungsangebote innerhalb und außerhalb der TUM School of Natural Sciences.

Neben den Ansprechpersonen für die einzelnen Studiengänge unten, können Sie sich jederzeit an unsere Ansprechpartnerinnen für das Studium in besonderen Lebenslagen wenden. Darüber hinaus bietet die allgemeine Studienberatung der TUM Lern- und Prüfungscoaching sowie Unterstützung bei der Neuorientierung oder alternativen Studienmöglichkeiten. Unabhängig von der TUM ist das Beratungsnetzwerk des Studierendenwerks die Anlaufstelle für soziale und wirtschaftliche Fragen wie z.B. Studienfinanzierung, psychologische Beratung etc.


Schriftführung der Prüfungsausschüsse für die Chemie-Studiengänge

  • Tel.: +49 (8161) 71 - 3926
  • Sprechstunde: Während den Vorlesungszeiten jeden Freitag zwischen 10-12 Uhr. Um Terminvereinbarung wird gebeten.
  • E-Mail: lebensmittelchemie@tum.de

Schriftführung der Prüfungsausschüsse für die Physik-Studiengänge

Dr. Philipp Höffer von Loewenfeld

  • Tel.: +49 (89) 289 - 12344
  • Sprechstunde: Montag 14–16 Uhr und, wenn ich sonst da bin. // Monday 14–16 and when my office door is open.
  • Raum: 5101.EG.048

Dr. Marianne Köpf

Dr. Martin Saß