Verlängerung auf Grund von Krankheit
Waren Sie durch Krankheit daran gehindert, die Arbeit an der Bachelor- oder Masterarbeit fortzusetzen, so legen Sie ein entsprechendes Attest, aus dem die Dauer der Arbeitsunfähigkeit hervorgeht, beim Dekanat vor. In der Regel genügt dafür ein einfaches Attest Ihres behandelnden Arztes. Die Bearbeitungszeit wird entsprechend verlängert.
Verlängerung aus anderen Gründen
Die Prüfungsausschüsse sehen die Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten sehr kritisch. Dabei können nur Gründe akzeptiert werden, die eindeutig außerhalb der Verantwortung der/s Studierenden liegen.
Der formlose Antrag ist stets von dem/der Themensteller:in zu stellen und muss die Gründe und die konkret beantragte Verlängerungsdauer beinhalten. Er ist im Dekanat rechtzeitig vor dem Abgabetermin einzureichen. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungsausschüsse bei der Genehmigung von Verlängerungsanträgen, nicht zuletzt im Sinne der Studierenden, sehr zurückhaltend agieren: Anträge die im Fall von Bachelorarbeiten über zwei Wochen oder im Fall von Masterarbeiten über vier Wochen hinausgehen, werden vom zuständigen Prüfungsausschuss einer besonders strengen Einzelfallprüfung unterzogen.