Beurlaubung

Sie können sich für eine bestimmte Zeit während Ihres Studiums aus wichtigen Gründen freistellen lassen. Man spricht dann von einer Beurlaubung.

Allgemein wird eine Beurlaubung während des Studiums beim Inmmatrikulationsamt beantragt und dafür müssen wichtige Gründe vorliegen. Anerkannte Gründe finden Sie auf der Seite der TUM zur Beurlaubung. Weitere Gründe können nach einer Prüfung im Einzelfall ebenfalls zugelassen werden, wenden Sie sich bitte dafür an das Immatrikulationsamt bzw. das Studenten Service Desk der TUM.

Zustimmung der School für ein freiwilliges Praktikum

Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein freiwilliges Praktikum (Industriepraktikum) in der Eigenverantwortung des/der Studierenden liegt, und bei regulärem Studium auch innerhalb der Grenzen der Studienfortschrittskontrolle durchführbar ist. Die Frage, ob ein solches Praktikum dem Studium dienlich ist, und damit zu einer Zustimmung der School führen könnte, ist auch nicht klar zu entscheiden. Daher ist die School bei der Zustimmung zu einer Beurlaubung für ein freiwilliges Praktikum restriktiv.

Sollten Sie Probleme erwarten, wenn Sie wegen eines solchen Praktikums nicht beurlaubt sind, wenden Sie sich bitte frühzeitig an den jeweiligen Schriftführer des Prüfungsausschusses, damit dann im Einzelfall eine Lösung gefunden wird:

  • Bachelor- und Masterstudiengang Biochemie: Dr. Martin Haslbeck (martin.haslbeck@tum.de)
  • Bachelorstudiengang Chemie: Dr. Markus Drees (chemie.studium@ch.tum.de)
  • Masterstudiengang Chemie: apl. Prof. Wolfgang Eisenreich (chemie.studium@ch.tum.de)
  • Bachelor- und Masterstudiengang Chemieingenieurwesen: Heidi Holweck (ciw@ch.tum.de)
  • Bachelorstudiengang Lebensmittelchemie: Dr. Stefan Asam (lebensmittelchemie@tum.de)
  • Bachelorstudiengang Physik: Dr. Philipp Höffer v. Loewenfeld
  • Masterstudiengänge Physik: Dr. Martin Saß
  • Masterstudiengänge BEMP + QST: Dr. Katja Block/Dr. Marianne Köpf