Prüfungsperioden und Anmeldefristen

Soweit im Einzelfall nicht anders festgelegt, wird im üblichen, studienbegleitenden Verfahren geprüft. Die Modulprüfungen können jeweils an zwei Terminen pro Studienjahr abgelegt werden.

Regulär finden Modulprüfungen an der TUM in zwei Perioden statt. Die erste liegt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit, die zweite unmittelbar vor der Vorlesungszeit des Folgesemesters. Die konkreten Termine des aktuellen und kommender Semester sind der folgenden Tabelle zu entnehmen. Bei den angegebenen Anmeldezeiträumen handelt es sich um die Standardwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann.

Bei dezentral organisierten mündlichen Prüfungen steht es den Prüfenden frei, die individuellen Prüfungstermine der ersten Periode auch später zu vereinbaren – in der Regel spätestens bis zum Anmeldeende der zweiten Prüfungsperiode desselben Semesters. Ebenso können Prüfungstermine der zweiten Periode bereits zu einem früheren Zeitpunkt (nach dem Anmeldeende der zweiten Periode) vereinbart werden.

Semester Anmeldezeitraum Prüfungsperiode
WS 2023/4 Mo, 20.11.2023 00:00 bis Mo, 15.01.2024 23:59 Mo, 12.02.2024 bis Sa, 02.03.2024
  Mo, 11.03.2024 00:00 bis Mo, 25.03.2024 23:59 Di, 26.03.2024 bis Sa, 20.04.2024
SS 2024 Mo, 20.05.2024 00:00 bis So, 30.06.2024 23:59 Mo, 15.07.2024 bis Sa, 10.08.2024
  Mo, 09.09.2024 00:00 bis Mo, 23.09.2024 23:59 Di, 24.09.2024 bis Sa, 19.10.2024
WS 2024/5 Mo, 11.11.2024 00:00 bis Mi, 15.01.2025 23:59 Mo, 03.02.2025 bis Sa, 01.03.2025
  Mo, 17.03.2025 00:00 bis Mo, 31.03.2025 00:00 Mo, 07.04.2025 bis Sa, 26.04.2025
SS 2025 Mo, 26.05.2025 00:00 bis Mo, 30.06.2025 23:59 Mo, 21.07.2025 bis Sa, 16.08.2025
  Mo, 08.09.2025 00:00 bis Mo, 22.09.2025 23:59 Di, 23.09.2025 bis Sa, 18.10.2025

Beachten Sie, dass gemäß §14 (1) S. 4 APSO Prüfungstermine bis einschließlich der ersten Woche nach Vorlesungsbeginn des darauffolgenden Semesters zum vorangegangenen Semester gehören. Prüfungstermine können daher nach Semesterende liegen.

Prüfungstermine und Anmeldung zu Prüfungen

Die Anmeldung zu Prüfungen nach §15 (1) APSO für Studierende im Bachelorstudiengang Physik und in den Masterstudiengängen Physik erfolgt über TUMonline. Ausnahmen sind nur

  • bestimmte Praktika (z. B. Fortgeschrittenenpraktikum), bei denen die Anmeldung über andere Systeme erfolgt, sowie
  • die Abschlussarbeit und das Abschlusskolloquium.

Der Begriff Prüfung bezieht sich hier auf alle Prüfungsformen. Insbesondere ist auch für Studienleistungen mit immanentem Prüfungscharakter (z. B. Proseminare) eine Prüfungsanmeldung in TUMonline erforderlich.

Gemäß §15 (2) APSO ist ferner auch für eine Wiederholungsprüfung nach Nicht-Bestehen eine erneute Anmeldung erforderlich.

Abmeldung von Prüfungen

Nach Ablauf der individuell beim Prüfungstermin angegebenen Abmeldefrist sind Sie verbindlich zur Prüfung angemeldet. Ein Absagen der Prüfung (oder bei schriftlichen Prüfungen das Nicht-Erscheinen) führt dann zu einer Bewertung mit "X – nicht erschienen", was formal als 5,0 gewertet wird. Dies hat allerdings nur sehr begrenzt negative Auswirkungen, da Abschlussdokumente nur positive Leistungen aufführen.

Nach Ablauf der Abmeldefrist werden Sie daher von uns auch nicht manuell von Prüfungen abgemeldet. Sie müssen mit der nicht-ausreichenden Bewertung leben. Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass es bei mündlichen Prüfungen sehr unhöflich ist, einfach nicht zu erscheinen und die Prüfenden somit warten zu lassen.

Prüfungsanmeldung in der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)

Auch für die Modulprüfungen der GOP wird eine normale Prüfungsanmeldung durchgeführt. Die Prüfungsanmeldung dient dazu, die Sitzplatzverteilung in dem oder den Hörsälen vorzunehmen.

Wenn Sie sich nicht zu einer Prüfung der GOP anmelden, bleibt die Meldefiktion der FPSO bestehen – es erfolgt eine Pflichtanmeldung durch das Studienbüro und nicht erscheinen ist nicht bestanden. Für Studierende, die sich nicht selbst angemeldet haben, wird aber zunächst kein Sitzplatz zugeteilt. Sie können folglich auch ohne Anmeldung erscheinen – müssen dann aber damit rechnen, dass Sie eventuell einen weniger günstigen Sitzplatz erhalten bzw. erst vor Ort erfahren, in welchem Hörsaal Sie schreiben.

Nachmeldung zu Prüfungen bei verpasster Anmeldefrist

Haben Sie als Studierender der Physik aus triftigen Gründen die Anmeldung zu einer Prüfung in TUMonline verpasst, können Sie mit dem Nachmeldeformular schriftlich die Nachmeldung beantragen.

Für die Nachmeldung von Studierenden anderer Schools auch in Prüfungen der Physik ist die andere School zuständig. So wendet sich beispielsweise ein Studierender im Bachelorstudiengang Mathematik, der sich für die Experimentalphysik-1-Prüfung nachmelden möchte an den Infopoint der Mathematik.

Das Formular ist vollständig ausgefüllt von Studierenden der Physik persönlich beim Team der Studienorganisation und -beratung (nicht dem Studiendekan oder studiengangsverantwortlichen Professor*innen) abzugeben (wenn Sie sich ganz sicher sind, alles korrekt ausgefüllt zu haben, können Sie das Formular auch per Post oder eingescannt per E-Mail an studium@nat.tum.de schicken) und muss von Ihnen und der/dem Prüfer(in) oder der/dem Übungsleiter(in) unterschrieben sein. Achten Sie beim Ausfüllen insbesondere darauf, die korrekte Nummer der Prüfung anzugeben – diese stimmt in der Regel mit der Modulnummer überein und ist niemals rein numerisch sondern beginnt mit dem Kürzel der Fakultät (z.B. "PH" für Prüfungen der Physik).

Studierende anderer Schools wenden sich an die eigene School!

Information zu Terminen der schriftlichen Prüfungen

Die Terminplanung für die schriftlichen Prüfungen erfolgt in zwei Stufen.

zentrale Planung (i. d. R. bis Semesterbeginn)

Größere schriftliche Prüfungen, insbesondere in Pflichtmodulen, werden in einem fakultätsübergreifenden Koordinierungsprozess geplant. Dazu kommt ab WS 2015/6 eine Software zur mathematischen Optimierung der Termine zum Einsatz. Bitte beachten Sie, dass daher historische Termine ab WS 2015/6 nur begrenzte bis keine Vorhersagekraft mehr haben.

Sobald verfügbar wird zur unverbindlichen Information der vorläufige Planungsstand für die Klausurtermine der Physik im internen Bereich veröffentlicht. Verbindlich ist schließlich nur der in TUMonline veröffentlichte Termin.

dezentrale Planung (i. d. R. bis zum Beginn der Prüfungsanmeldung nach der Fünf-Wochen-Frist)

Einzelne schriftliche Prüfungen werden von den Prüfenden im Anschluss an die zentrale Planung ergänzt.

Informationen zu Prüfungsterminen finden Sie anschließend in der jeweiligen Modulbeschreibung im Lehrangebot sowie auf der spezifischen Seite für den Bachelorstudiengang Physik. Kontrollieren Sie stets den Eintrag in TUMonline!

Individuelle Termine für mündliche Prüfungen

Bis auf wenige Ausnahmen werden mündliche Prüfungen in Physik durch die Prüfenden selbst organisiert. Dies ist in der Regel an dem entsprechenden Hinweis bei der TUMonline-Anmeldung erkennbar. Bitte kontaktieren Sie die/den Prüfer:in rechtzeitig und selbständig zur Festlegung Ihres individuellen Prüfungstermins.

Bitte beachten Sie, dass trotz der relativ freien Terminfestlegung durch die Prüfenden die vorlesungsfreie Zeit grundsätzlich in zwei Prüfungsperioden aufgeteilt bleibt. Bei Anmeldung im ersten Prüfungstermin eines Semesters (Dummy-Termin in der Regel eine Woche vor Vorlesungsende) ist die Prüfung grundsätzlich vor dem Dummy-Termin der zweiten Prüfungsperiode abzulegen – bei einer Anmeldung im zweiten Prüfungstermin danach. Prüfungen sind nicht bestanden ("X – nicht erschienen"), wenn sie zum Ende der Prüfungsperiode, zu der Sie angemeldet sind, spätestens aber eine Woche nach Vorlesungsbeginn des Folgesemesters nicht abgelegt sind.

Fakultätszentral geplante mündliche Prüfungen

Bei einzelnen Pflicht- und Wahlpflichtmodulen mit mündlicher Prüfung erfolgt die Zuordnung von Prüfenden und individuellen Prüfungsterminen zentral durch das Studiensekretariat der Physik. Dies sind insbesondere