Unfall- und Laborversicherung

Für Studierende und Doktorand:innen besteht eine Unfall- und Wegeunfallversicherung im Rahmen der Aus- und Fortbildung. Häufig empfiehlt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung bzw. eventuell einer Laborversicherung.

Unfallversicherung

Studierende sind im Rahmen ihrer Ausbildung unfallversichert. Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Aus- und Fortbildung generell für Unfälle an der Universität (nicht nur Praktikum) und Wegeunfälle.

Informationen und die zuständigen Ansprechpartner:innen bezüglich der Unfall- und Wegeunfallversicherung für Mitarbeiter:innen der TUM, Studierende/Gasthörer:innen, Doktorand:innen, Schüler:innen und Stipendiat:innen finden Sie auf den einschlägigen Seiten der Rechtsabteilung. Ergänzend finden Studierende Informationen beim Studentenwerk München.

Haftpflicht- und Laborversicherung

Da für Studierende kein genereller Haftpflichtversicherungsschutz besteht, empfiehlt sich daher, zur Risikominimierung bei Laborpraktika oder bei der Abschlussarbeit privat Vorsorge zu treffen. So sind z.b. Laborgerätschaften nicht versichert auch dann, wenn diese bei einem Unfall beschädigt werden. Für Schäden an diesen Geräten haftet der Nutzer persönlich, auch bei lediglich leichter Fahrlässigkeit. Bitte beachten Sie, dass bei einigen privaten Haftpflichtversicherungen eine "Laborversicherung" mit inbegriffen ist. Sie sollten dies im Einzelfall mit Ihrem Versicherer abklären. Alternativ könnte auf dem freien Markt eine zusätzliche "Laborversicherung" abgeschlossen werden.

Informationen und die zuständigen Ansprechpartner(innen) zu haftungsrechtlichen Regeln für Mitarbeiter(innen) der TUM, Studierende/Gasthörer(innen), Doktorand(inn)en, Schüler(innen) und Stipendiat(inn)en finden Sie auf den einschlägigen Seiten der Rechtsabteilung.