Unfallversicherung
Versicherungsschutz besteht für immatrikulierte Studierende der TUM bei allen studienbezogenen Tätigkeiten, die im organisatorischen Verantwortungsbereich der Hochschule (TUM) liegen: zeitliche, örtliche, inhaltliche und organisatorische Einwirkungsmöglichkeiten der TUM auf die Tätigkeiten. Dazu gehören nicht nur der Besuch von Vorlesungen, Seminaren oder Übungen, sondern auch die Beteiligung an studentischer Selbstverwaltung, der Besuch der Universitätsbibliothek oder auch Exkursionen.
Nicht versichert dagegen sind Studierende im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeiten an der TUM (z.B. Mensa-Besuch) und ihrer studienbezogen selbstbestimmten Tätigkeiten außerhalb der TUM z.B. das Nachbereiten einer Vorlesung in den eigenen vier Wänden oder private Studienfahrten.Für die Anfertigung von Abschlussarbeiten und Dissertationen besteht ein gesetzlicher Unfallschutz über die Bayerische Landesunfallkasse als Unfallversicherungsträger, wenn die Arbeiten innerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Hochschule angefertigt werden und ein wesentlicher unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Zusammenhang mit der TUM und deren Einrichtungen besteht. Diesbezügliche Tätigkeiten in der privaten oder häuslichen Sphäre sind hingegen nicht versichert.
Informationen und die zuständigen Ansprechpartner:innen bezüglich der Unfall- und Wegeunfallversicherung für Mitarbeiter:innen der TUM, Studierende/Gasthörer:innen, Doktorand:innen, Schüler:innen und Stipendiat:innen finden Sie auf den einschlägigen Seiten der Rechtsabteilung. Ergänzend finden Studierende Informationen beim Studentenwerk München.
Haftpflicht- und Laborversicherung
Da für Studierende kein genereller Haftpflichtversicherungsschutz besteht, empfiehlt sich daher, zur Risikominimierung bei Laborpraktika oder bei der Abschlussarbeit privat Vorsorge zu treffen. So sind z.b. Laborgerätschaften nicht versichert auch dann, wenn diese bei einem Unfall beschädigt werden. Für Schäden an diesen Geräten haftet der Nutzer persönlich, auch bei lediglich leichter Fahrlässigkeit. Bitte beachten Sie, dass bei einigen privaten Haftpflichtversicherungen eine "Laborversicherung" mit inbegriffen ist. Sie sollten dies im Einzelfall mit Ihrem Versicherer abklären. Alternativ könnte auf dem freien Markt eine zusätzliche "Laborversicherung" abgeschlossen werden.
Informationen und die zuständigen Ansprechpartner(innen) zu haftungsrechtlichen Regeln für Mitarbeiter(innen) der TUM, Studierende/Gasthörer(innen), Doktorand(inn)en, Schüler(innen) und Stipendiat(inn)en finden Sie auf den einschlägigen Seiten der Rechtsabteilung.